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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Änderungskündigung“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.07.2022
- 16 Sa 1750/21 -

Kündigung trotz Elternzeit zulässig

Arbeitsverhältnis durch Kündigung wegen nicht angenommenen Änderungsangebot beendet

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Elternzeit als wirksam erachtet und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Potsdam bestätigt.

Die Arbeitnehmerin hat sich gegen eine von ihrer Arbeitgeberin während der Elternzeit aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochene Änderungskündigung gewandt. Das hierfür zuständige Integrationsamt hatte zuvor dieser Kündigung während der Elternzeit zugestimmt. Bei einer Änderungskündigung handelt es sich um eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem gleichzeitigen Angebot der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen. Durch die hier angebotene Änderung sollte das Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen und mit den Aufgaben durchgeführt werden, die die Arbeitnehmerin vor Zuweisung des nach Behauptung der Arbeitgeberin weggefallenen... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.08.2015
- 19 Sa 819/15, 19 Sa 827/15, 19 Sa 1156/15 -

Änderungskündigung zur Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld aufgrund höheren Stundenlohnes nach dem Mindestlohngesetz unwirksam

Zusätzlich ausgezahlte Prämien können nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden

Eine Änderungskündigung, mit der ein Arbeitgeber aufgrund des ab 1. Januar 2015 maßgeblichen Mindestlohns bisher zusätzlich zu einem Stundenlohn unterhalb des Mindestlohns gezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld streichen will, ist unwirksam. Dies entschied das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit entsprechende Entscheidungen des Arbeitsgerichts Berlin.

Im zugrunden Fall ist in den Arbeitsverträgen der betroffenen Arbeitnehmer neben dem Stundenlohn eine von der Betriebszugehörigkeit abhängige Sonderzahlung zum Jahresende in Höhe eines halben Monatsentgelts, teilweise mit Kürzungsmöglichkeit im Falle von Krankheitszeiten, sowie ein zusätzliches Urlaubsgeld für die Zeit gewährten Urlaubs und eine Leistungszulage vereinbart. Durch eine... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.09.2001
- 2 AZR 236/00 -

BAG: Änderungskündigung wegen finanzieller Probleme des Arbeitgebers nur bei drohendem Jobverlust oder Betriebsschließung gerechtfertigt

Änderungskündigung zwecks Gehaltskürzung

Spricht ein Arbeitgeber eine Änderungskündigung aus, um damit das Gehalt des Arbeitnehmers zu kürzen, so ist dies nur dann sozial gerechtfertigt, wenn finanzielle Probleme des Arbeitgebers zu einem Stellenabbau oder sogar zur Betriebsschließung führen können. Notwendig ist jedoch stets das Vorliegen eines umfassenden Sanierungsplans, der alle gegenüber der Änderungskündigung milderen Mittel ausschöpft. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Brauerei erwirtschaftete seit mehreren Jahren nur noch Verluste, sodass ohne Verbesserung der wirtschaftlichen Situation die Zahlungsunfähigkeit drohte. Um die Personalkosten zu reduzieren und somit einen Stellenabbau zu vermeiden, sollte das Urlaubs- und Weihnachtsgeld gestrichen werden. Eine entsprechende Vereinbarung wurde den Mitarbeitern... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 04.03.2015
- 54 Ca 14420/14 -

Mindestlohn: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

Keine Änderungskündigung für Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung zulässig

Der Arbeitgeber darf ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.

Die Arbeitnehmerin wurde von der Arbeitgeberin gegen eine Grundvergütung von 6,44 EUR je Stunde zuzüglich Leistungszulage und Schichtzuschlägen beschäftigt; sie erhielt ferner ein zusätzliches Urlaubsgeld sowie eine nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Jahressonderzahlung. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis und bot ihr gleichzeitig an, das Arbeitsverhältnis mit einem... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 31.01.2012
- 9 U 128/11 -

Sparkasse darf Kunden keine Änderungskündigung zur Durchsetzung höherer Entgelte für Girokonto aussprechen

Änderungskündigungen zum Zwecke der Entgeltanpassung mit Verweis auf angeblichen Mehraufwand unzulässig

Die Sparkasse darf Verbrauchern mit Giroverträgen zur Durchsetzung eines höheren Entgelts keine Änderungskündigungen aussprechen und diese mit einem Mehraufwand begründen. Der Kontrahierungszwang des § 5 SpkVO (Sachsen-Anhalt) verbietet den Sparkassen eine ordentliche (Änderungs-)Kündigung bei Girokonten auf Guthabenbasis. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Sparkasse Angebote an Kunden versandt, deren Girokonten zu erhöhten Gebühren weiterzuführen. Der anfallende Bearbeitungsaufwand hätte dies gerechtfertigt. Ohne Kundenzustimmung zur Neuregelung würde die Sparkasse die Konten kündigen.Nach einem vorangehenden Teilanerkenntnisurteil hatte das Landgericht die Sparkasse verpflichtet,... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 20.07.2011
- 4 Sa 322/11 -

LAG Hamm: Arbeitgeber hat nicht immer Anspruch auf Ersatz für Detektivkosten

Geltend gemachte Ansprüche des Arbeitnehmers fallen nicht in Zeitraum der Überwachung durch Detektei

Nicht immer kann ein Arbeitgeber von seinem Mitarbeiter die Kosten für die Beauftragung eines Detektivs ersetzt verlangen, wenn der Arbeitgeber die Detektivtätigkeit zur Feststellung einer vertragswidrigen Tätigkeit des Mitarbeiters für erforderlich ansah. Kommt es in einem Kündigungsschutzverfahren zum Streit über noch zu zahlende Arbeitsentgelte und Abfindungszahlungen hat der Arbeitgeber dann keinen Anspruch auf Erstattung der Detektivkosten, wenn die geltend gemachten Ansprüche des Arbeitnehmers nicht in den Zeitraum der Überwachung durch die Detektei fallen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm hervor.

Der beklagte Arbeitnehmer des zugrunde liegenden Falls war von Februar bis August 2009 als Kraftfahrer für den klagenden Arbeitgeber tätig. Der Arbeitgeber sprach im August 2009 eine Änderungskündigung aus. Gegen diese Kündigung erhob der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Herne. Er forderte im Laufe des Verfahrens auch Arbeitsentgelt für den Zeitraum von September... Lesen Sie mehr

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.10.2010
- 19 Sa 275/10 -

Hessisches LAG: Kita-Leiterin kann nicht allein aufgrund von Problemen mit Vorgesetzen, Mitarbeitern und Eltern gekündigt werden

Änderungskündigung hätte Abmahnung vorausgehen müssen

Ein Arbeitgeber kann gegenüber der Leiterin einer kommunalen Kindertagesstätte keine außerordentliche Änderungskündigung aussprechen, sofern die Kündigungsgründe allein in der Person der Mitarbeiterin liegen, diese Gründe aber nicht ausreichend dargelegt werden. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht.

Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Auseinandersetzung um die Tätigkeit der Klägerin als Leiterin einer kommunalen Kindertagesstätte. Sie hatte zunächst 10 Jahre lang kommissarisch und danach aufgrund entsprechender Bestellung eine von drei Kindertagesstätten einer Kommune geleitet und im Jahr 2006 ein Zwischenzeugnis erhalten, welches ihr ein sehr gutes Leistungs- und Führungsverhalten... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.01.2009
- 2 AZR 641/07 -

Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung muss klar sein, welche konkreten Arbeitsbedingungen zukünftig gelten

Betriebsbedingte Änderungskündigung gegenüber Leiharbeitnehmer mit dem Ziel der arbeitsvertraglichen Bindung an tarifvertragliche Regelungen der Verleihbranche

Eine Änderungskündigung ist unwirksam, wenn das Angebot des kündigenden Arbeitgebers unbestimmt ist. Der Arbeitnehmer muss dem Änderungsangebot sicher entnehmen können, welcher Vertragsinhalt zukünftig maßgeblich sein soll. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Der Kläger war seit 1999 bei dem beklagten Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt und wurde als Produktionshelfer „ausgeliehen“. Zwischen den Parteien besteht keine Tarifgebundenheit. Mit Schreiben vom 24. November 2005 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers fristgemäß und bot dem Kläger einen neuen Arbeitsvertrag an, der ua eine Bezugnahme auf einen Tarifvertrag vorsah. Für den Fall,... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.06.2008
- 2 AZR 147/07 -

Änderungskündigung muss sich auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken

Änderungskündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes als Hausmeister unwirksam

Eine Änderungskündigung wegen Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die an sich notwendigen Anpassungen nicht auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt, sondern darüber hinausgehende - nicht notwendige - Änderungen vornehmen will.

Der Kläger war seit 1990 bei der beklagten Kirchengemeinde als Hausmeister in einem Gemeindehaus beschäftigt. Nach dem auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findenden BAT-KF ist er ordentlich unkündbar. Das Gemeindehaus wurde zum 1. Oktober 2006 geschlossen. Die Beklagte bot dem Kläger die Stelle eines Küsters in ihrer Gemeindekirche unter der Bedingung an, dass er in die Küsterwohnung einziehe.... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.06.2007
- 2 AZR 304/06 -

BAG: Auch bei betriebsbedingter Änderungskündigung gilt Beweislastumkehr beim Kündigungsschutz

Betriebsbedingte Änderungskündigung und Namensliste

Nicht nur bei betriebsbedingten Beendigungskündigungen, sondern auch bei betriebsbedingten Änderungskündigungen wird, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat einen so genannten Interessenausgleich mit Namensliste ausgehandelt haben, zu Gunsten des Arbeitgebers vermutet, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch betriebliche Erfordernisse veranlasst war. Die Sozialauswahl kann in diesen Fällen nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Im Kündigungsschutzprozess muss regelmäßig der Arbeitgeber die Tatsachen beweisen, die die Kündigung bedingen (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG). Anders kann es bei Betriebsänderungen (zB Stilllegungen, Verlegungen, grundlegenden Änderungen der Organisation) sein: Vereinbaren in einem solchen Fall Arbeitgeber und Betriebsrat einen sog. Interessenausgleich und bezeichnen darin die zu Kündigenden... Lesen Sie mehr