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Arbeitsgericht Bochum, Urteil vom 29.03.2012
- 3 Ca 1283/11 -
Fristlose Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook nicht gerechtfertigt
Arbeitnehmer wurde fristlos gekündigt, nachdem er seinen Arbeitgeber in seinem Facebook-Account beleidigte
Arbeitnehmer, die in ihren Facebook-Profilen ihren Arbeitgeber beleidigen, müssen mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Allerdings sind eine vorherige Abmahnung des Arbeitnehmers sowie Kritikgespräche angebracht, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, sein Fehlverhalten einzusehen. Dies entschied das Arbeitsgericht Bochum.
In dem zugrunde liegenden Fall absolvierte der Kläger eine
Arbeitgeber: menschenschinder & Ausbeuter
Leibeigener Bochum
daemliche scheisse für mindestlohn - 20 % erledigen
Der Beklagte betrachtet die
Facebook-Profil des Klägers deutet auf eine unreife Persönlichkeit hin
Das Arbeitsgericht Bochum hat der Klage stattgegeben. Zur Begründung hat das Arbeitsgericht Bochum im Wesentlichen ausgeführt, die
Der Beklagte hat gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt, über die das Landesarbeitsgericht Hamm am 10.10.2012 zu entscheiden hat.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 14311
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