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Donnerstag, 21. November 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 08.05.2024

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.04.2024
- 7 UF 46/23 -

Heimunterbringung zur Überwindung der Ablehnung eines Kindes gegenüber dem nicht-betreuenden Elternteil ist rechtswidrig

Kindeswohl geht berechtigtem Umgangsinteresse vor

Das Familiengericht darf die Unterbringung des Kindes im Heim nicht allein deshalb anordnen, da eine betreuende Mutter ihr Kind dahin beeinflusst, dass es den nicht betreuenden Vater nicht mehr sehen möchte und es deswegen zu einem Kontaktabbruch kommt. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entschieden. Die von dem Kind empfundene Ablehnung des nicht betreuenden Elternteils kann - wenn überhaupt - durch eine Heimunterbringung nicht ohne gravierende Verletzung des Grundrechts des Kindes auf freie Persönlichkeits­entwicklung überwunden werden. Die negativen Folgen dieser Grund­rechts­verletzung überwiegen nach Auffassung des OLG das berechtigte Umgangsinteresse des Vaters. Eine Maßnahme, mit der ein Kind über eine Heimunterbringung dazu gebracht werden soll, gegen seinen Willen in den Haushalt desjenigen Elternteiles zu wechseln, zu dem es aktuell jeden Kontakt ablehnt, ist daher nicht rechtmäßig.

In dem Verfahren ging es um ein Mädchen, das ausschließlich im Haushalt seiner Mutter aufgewachsen war. Nach langjährigen regelmäßigen und ausgedehnten Umgangskontakten zum getrenntlebenden Vater hatte das Kind im Alter von sieben Jahren plötzlich Umgänge verweigert. Die Mutter war davon ausgegangen, dass es zwischen Vater und Tochter zu sexuell getönten Vorfällen gekommen war. Sie hatte das Mädchen seither in seiner Umgangsverweigerung bestärkt. Ein Sachverständigengutachten hatte ergeben, dass kein für eine strafrechtliche Verurteilung hinreichender Tatverdacht eines Kindesmissbrauchs vorlag. Es sprach daher, so der Senat, einiges dafür, dass die... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Beschluss vom 08.04.2024
- 13 S 36/22 -

Kein Schmerzens­geld­anspruch wegen Enttäuschung über Hochzeitsfotos

Bloße Enttäuschung über die Leistung eines Hochzeitsfotografen löst noch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld aus

Die reine Enttäuschung über Hochzeitsfotos eines Fotografen begründen noch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das entschied nun das Landgericht (LG) Köln. Damit bestätigte das LG die Entscheidung des Kölner Amtsgerichts (AG).

Die Parteien sind sich seit einigen Jahren bekannt. Anlässlich der Hochzeitsfeier der Kläger im Jahre 2020 hatten sie vereinbart, dass der Beklagte, der zum damaligen Zeitpunkt ein Fotostudio betrieb, Fotos der Feierlichkeiten anfertigt. Nach den Feierlichkeiten erhielten die Kläger einen USB-Stick mit 170 Fotos gegen Bezahlung. Da die Kläger der Ansicht waren, dass der Beklagte mehr... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 29.01.2024
- 1 ORs 1 SRs 16/23 -

Eine Verurteilung in einer Bußgeldsache steht einer Verurteilung wegen einer Strafsache nicht entgegen

Taten mangels innerer Verknüpfung einzeln zu betrachten

Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied, dass die Verurteilung in einer Bußgeldsache wegen fahrlässigen Überschreitens des Termins zur Vorführung eines Fahrzeuges zur Hauptuntersuchung einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr nicht entgegensteht, auch wenn beide Taten zeitgleich verwirklicht werden und dasselbe Fahrzeug betreffen.

Der Angeklagte hatte im Dezember 2022 mit seinem PKW in Kaiserslautern am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen, obwohl er wusste, dass er nicht im Besitz der für das Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Fahrerlaubnis war. Bei einer Verkehrskontrolle wurde zudem festgestellt, dass der Angeklagte den Termin zur Vorführung seines Fahrzeuges zur Hauptuntersuchung überschritten... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 07.05.2024
- 13 K 9542/16 -

Bahn muss Mehrkosten von Stuttgart 21 alleine tragen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat vier Klagen der Deutschen Bahn AG und zwei bahneigener Gesellschaften (im Folgenden: Eisenbahn­infrastruktur­unternehmen) gegen das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH abgewiesen.

Im Jahr 2009 schlossen die Deutsche Bahn AG sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit den Beklagten einen Finanzierungsvertrag für das Projekt „Stuttgart 21“ ab. In § 6 dieses Finanzierungsvertrages wurden die damals prognostizierten Gesamtkosten von ca. 3,1 Mrd. Euro auf die Vertragsparteien verteilt. In § 8 Abs. 3 ist geregelt, wie Mehrkosten bis zu einem Betrag von ca. 4,5... Lesen Sie mehr