alle Urteile, veröffentlicht am 06.05.2024
Amtsgericht München, Urteil vom 18.04.2024
- 275 C 10050/23 -
Fünffaches Verklicken ist kein Versehen mehr
Reisestornierung wirksam
Im Streit um Ansprüche auf Rückerstattung aus einem Reisevertrag wies das Amtsgericht München eine Klage auf Zahlung von 3.948,91 EUR ab.
Der Kläger hatte bei der Beklagten zum Preis von 4.548,26 EUR eine 9-tägige Reise für sich und seine Ehefrau im Juni 2023 nach Faro (Portugal) gebucht. Im Anschluss stornierte der Kläger im Internet auf der Homepage der Beklagten die Reise. Die Beklagte buchte sodann vom Konto des Klägers Stornierungsgebühren in Höhe von 3.859,21 EUR ab. Der Kläger leitete daraufhin am selben Tag eine E-Mail an die Beklagte weiter, um die Stornierung rückgängig zu machen. Der Kläger behauptete, er habe erst nach Buchung der Reise erfahren, dass neben dem Hotel eine Baustelle liege. Er habe sich zudem im Internet lediglich über eine Umbuchung informieren wollen und... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 18.01.2024
- 5 O 46/23 -
Boykottaufruf an der Parkschranke greift unzulässig in Gewerbe des Parkplatzbetreibers ein
Boykottaufruf stellt verbotene Eigenmacht dar
Ein Boykottaufruf gegen die Nutzung eines gebührenpflichtigen Parkplatzes an der Zufahrtsschranke greift unzulässig in das Gewerbe des Parkplatzbetreibers ein. Dies hat das Landgericht Frankenthal entschieden.
Zu einem kuriosen Nachbarstreit kam es zwischen einem Restaurantbetreiber und dem Anbieter von Parkraum in Speyer. Der Parkplatzbetreiber hatte die Parkgebühren angehoben und den bislang gewährten Rabatt für die Besucher des Restaurants abgeschafft. Daraufhin positionierte der Restaurantbesitzer gezielt eigene Mitarbeiter an der Parkschranke, um die Autofahrer von der Einfahrt in den... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.05.2024
- 2 C 13.23 -
Bei Eintritt in den Ruhestand nicht abgebaute Zeitguthaben auf Lebensarbeitszeitkonten sind grundsätzlich irrelevant für die Versorgungsbezüge
Versorgungsrechtliche Folgen bei Wechsel des Vorruhestandsmodells waren bekannt
Maßgeblich für die Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ist die im Bescheid über die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung festgesetzte Teilzeitquote. Verrichtet der Beamte über die Teilzeitquote hinaus Dienst, um diese Zeit auf einem Lebensarbeitszeitkonto - etwa zur Ermöglichung der Altersteilzeit - anzusparen, führt dies im Fall der Unmöglichkeit der Inanspruchnahme der "erdienten" Freistellung grundsätzlich nicht zur versorgungsrechtlichen Berücksichtigung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Unmöglichkeit darauf zurückgeht, dass sich der Beamte später freiwillig für ein anderes Vorruhestandsmodell entschieden hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger stand zuletzt als Postoberamtsrat im Dienst der Deutschen Post AG. Aufgrund der geplanten Inanspruchnahme eines Altersteilzeitmodells wurde dem Kläger ab Januar 2017 bis Dezember 2019 eine Teilzeitbeschäftigung mit einer Arbeitszeit von 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bewilligt. Im Umfang der Arbeitszeit, die der Kläger über die festgesetzte Teilzeitquote hinaus... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Münster, Urteil vom 17.04.2024
- 14 K 1425/23 E -
Energiepreispauschale ist steuerbar
Gesetzgeber durfte Energiepreispauschale steuerlich berücksichtigen
Die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Der dies anordnende § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG ist nicht verfassungswidrig. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Der Kläger erhielt im Jahr 2022 von seinem Arbeitgeber die Energiepreispauschale in Höhe von 300 € ausgezahlt. Das Finanzamt berücksichtigte diese im Einkommensteuerbescheid für 2022 als steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der Kläger machte zunächst im Einspruchsverfahren und sodann im Klageverfahren geltend, dass die Energiepreispauschale keine steuerbare Einnahme sei. Es handele sich um... Lesen Sie mehr