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Sonntag, 5. Mai 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 26.04.2024

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.04.2024
- 7 A 9.23 und 7 A 11.23 -

Pipeline für LNG-Terminal Mukran: Klagen gegen den ersten Seeabschnitt der Gasversorgungsleitung von Rügen nach Lubmin erfolglos

Planfeststellung von Rügen bis Lubmin rechtens

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen von zwei Umweltvereinigungen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung "Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL) Seeabschnitt Lubmin bis KP 26" abgewiesen.

Das Vorhaben betrifft den ersten seeseitigen Abschnitt der LNG-Anbindungsleitung zwischen dem Hafen von Mukran/Rügen und Lubmin. Mit dieser sollen zwei schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Storage and Regasification Units - FSRUs) im Hafen von Mukran an das bestehende Gasfernleitungsnetz angebunden werden. Weitere Abschnitte der OAL sind nicht mehr Gegenstand von Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.Die Klagen, über die das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zu entscheiden hatte, blieben in der Sache erfolglos. Einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor der Zulassung des Vorhabens bedurfte... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 19.03.2024
- 172 C 12407/23 -

Strittige Erd­gas­jahres­abrechnung: Unterbliebene Gasablesung

Energieanbieter dürfen falsche Schätzwerte nachträglich korrigieren

Im Streit um Rückzahlung von Vergütung für die Gasversorgung lehnte das Amtsgericht München eine Klage auf Zahlung von 4.259,56 EUR ab.

Die Klägerin hatte für ihre Immobilie von der Beklagten Gas bezogen. Gegenstand der Klage war die Erdgasjahresabrechnung vom 13.04.2021 für den Zeitraum von März 2020 bis März 2021 mit einem Rechnungsbetrag von 4.259,56 EUR und einem berechneten Gasverbrauch von 63.528 kWh. Die Klägerin war der Auffassung, dass dieser Gasverbrauch von der Beklagten um ein Vielfaches zu hoch ermittelt... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24.04.2024
- 7 ABR 26/23 -

Weniger Kandidaten bei Betriebsratswahl als vorgesehen: Kleinerer Betriebsrat zulässig

Betriebsratswahl auch mit weniger Kandidaten als vorgesehen wirksam

Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebs­rats­mitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Bei dieser Betriebsgröße sieht die Staffelung von § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)* einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vor. Bei der im Frühjahr 2022 eingeleiteten Betriebsratswahl kandidierten nur drei Arbeitnehmerinnen und es wurde ein Betriebsrat... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.04.2024
- 6 C 2.22 -

Qualifizierter Grundrechtseingriff als Voraussetzung des Fortsetzungs­feststellungs­interesses in den Fällen sich typischerweise kurzfristig erledigender Maßnahmen

Aufenthaltsverbot für Fußballfan kein gewichtiger Grundrechtseingriff

Das als Sachurteils­voraussetzung der Fortsetzungs­feststellungs­klage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erforderliche berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts ist in den Fallgruppen der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitations­interesses sowie der Absicht zum Führen eines Schadens­ersat­zprozesses anerkannt. Darüber hinaus kommt in den Fällen der sich typischerweise kurzfristig erledigenden Maßnahmen, in denen eine Überprüfung im gerichtlichen Hauptsacheverfahren nur im Rahmen einer Fortsetzungs­feststellungs­klage möglich ist, ein fortbestehendes Rechts­schutz­interesse lediglich bei tiefgreifenden Grund­rechts­eingriffen in Betracht. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der auswärts wohnende Kläger begehrte die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines befristeten Betretungs- und Aufenthaltsverbots für die Dortmunder Innenstadt. Dieses war ihm gegenüber durch Bescheid des Polizeipräsidiums Dortmund für die Zeit von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr am 27. April 2019 anlässlich der an diesem Tag angesetzten Begegnung der ersten Fußballbundesliga zwischen Borussia... Lesen Sie mehr



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