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Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 18.12.2014
- 11 Ca 3817/14 -
Arbeitgeber muss Anwaltskosten bei leicht vermeidbarer Strafanzeige erstatten
Arbeitgeber hätte Arbeitnehmer vor Erstattung der Anzeige befragen und den Sachverhalt aufklären können
Ein Arbeitgeber, der Strafanzeige gegen seinen Arbeitnehmer erstattet hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, die Kosten für dessen anwaltliche Vertretung zu übernehmen. Dies entschied das Arbeitsgericht Köln.
Die
Arbeitsgericht verpflichtet Arbeitgeber zur Kostenerstattung
Das Arbeitsgericht Köln gab dem Kläger Recht und verurteilte die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2014
Quelle: Arbeitsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 20388
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