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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2017
- 10 AZR 376/16 -
BAG: Arbeitgeber kann aus wirtschaftlichen Gründen Höhe des arbeitsvertraglich zugesicherten Weihnachtsgeldes kürzen
Recht zur einseitigen Leistungsbestimmung gemäß § 315 BGB
Wird einem Arbeitnehmer durch eine arbeitsvertragliche Regelung ein Weihnachtsgeld zugesichert, dessen Höhe jährlich vom Arbeitgeber bestimmt wird, so liegt ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB vor. Ein Arbeitgeber kann daher aus wirtschaftlichen Gründen die Höhe des Weihnachtsgelds kürzen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einem Arbeitsvertrag stand einer
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht weisen Klage ab
Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Hamburg wiesen die Klage ab. Ein arbeitsvertraglicher Anspruch auf weiteres
Bundesarbeitsgericht verneint ebenfalls Anspruch auf weiteres Weihnachtsgeld
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2018
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 30.06.2015
[Aktenzeichen: 9 Ca 601/14] - Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 26.05.2016
[Aktenzeichen: 1 Sa 25/15]
Jahrgang: 2018, Seite: 967 NJW 2018, 967 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2017, Seite: 1595 NZA 2017, 1595
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Dokument-Nr. 26640
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