Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.09.2006
- 10 AZR 439/05 -
Wettbewerbsverbot gilt auch im Ausbildungsverhältnis
Auszubildender darf während der Dauer des Berufsausbildungsverhältnisses keinen Wettbewerb zu Lasten seines ausbildenden Arbeitgebers betreiben
Das für Handlungsgehilfen in § 60 HGB ausdrücklich geregelte Wettbewerbsverbot beruht auf dem allgemeinen Rechtsgedanken, dass der Arbeitnehmer während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses Wettbewerb zu Lasten seines Arbeitgebers unterlassen muss. Dies gilt auch für einen Auszubildenden während der Dauer des Berufsausbildungsverhältnisses.
Der Beklagte absolvierte bei der Klägerin, einem Finanzdienstleistungsunternehmen, seit dem 15. Juni 2000 eine
Die Klägerin nahm den Beklagten auf Auskunftserteilung in Bezug auf die an „fremde“ Versicherungsunternehmen vermittelten Versicherungen in Anspruch. Auf der Grundlage der Auskunft beansprucht die Klägerin vom Beklagten Schadenersatz wegen der für über 30 Versicherungsverträge entgangenen Abschluss- und Bestandsprovisionen in Höhe von zuletzt 10.716,36 Euro.
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Die Revision des Beklagten hatte nun keinen Erfolg. Auch ein
Siehe zum Thema
Vorinstanz
Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Mai 2005 - 7 Sa 735/03 -
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 58/06 des BAG vom 20.09.2006
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 3070
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3070
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.