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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.09.2017
- 5 AZR 382/16 -
BAG: Umkleide- und Wegezeiten stellen bei weißer Dienstkleidung von Pflegern vergütungspflichtige Arbeitszeit dar
Weiße Dienstkleidung von Pflegern stellt auffällige Dienstkleidung dar
Die weiße Dienstkleidung von Pflegern stellt eine auffällige Dienstkleidung dar, weil sie eine Zuordnung zu einem bestimmten Berufszweig ermöglicht. Daher sind die mit dem Anlegen der Dienstkleidung verbundenen Umkleide- und Wegezeiten vergütungspflichtige Arbeitszeit. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht wiesen Klage ab
Sowohl das Arbeitsgericht Emden als auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen wiesen die Klage ab. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts sei die
Bundesarbeitsgericht bejaht Vergütungspflicht der Umkleide- und Wegezeiten
Das Bundesarbeitsgericht entschied zu Gunsten des Krankenpflegers und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Bei den vom
Besondere Auffälligkeit der Dienstkleidung aufgrund Zuordnung zum bestimmten Berufszweig
Zwar stelle das Ankleiden mit einer vorgeschriebenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2018
Quelle: Bundesarbeitszeit, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Emden, Urteil vom 01.10.2015
[Aktenzeichen: 2 Ca 5/15] - Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 03.05.2016
[Aktenzeichen: 11 Sa 1007/15]
Jahrgang: 2018, Seite: 158 MDR 2018, 158 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2018, Seite: 1276 NJW 2018, 1276 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2018, Seite: 180 NZA 2018, 180
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Dokument-Nr. 26573
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