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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.01.2018
- 7 AZR 312/16 -
Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga zulässig - Heinz Müller
Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt Befristung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga regelmäßig wegen der Eigenart der Arbeitsleistung des Lizenzspielers nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war bei dem beklagten Verein seit dem 1. Juli 2009 als Lizenzspieler (Torwart) in der 1. Fußball-Bundesliga beschäftigt. Grundlage des Arbeitsverhältnisses bildete zuletzt der
Eigenart der Arbeitsleistung begründet berechtigtes Interesse an Befristung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsgericht hat dem Befristungskontrollantrag stattgegeben und den Zahlungsantrag abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Klage insgesamt abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Befristung des Arbeitsvertrags ist wirksam. Sie ist wegen der Eigenart der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt. Im kommerzialisierten und öffentlichkeitsgeprägten Spitzenfußballsport werden von einem Lizenzspieler im Zusammenspiel mit der Mannschaft sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet, die dieser nur für eine begrenzte Zeit erbringen kann. Dies ist eine Besonderheit, die in aller Regel ein berechtigtes Interesse an der Befristung des Arbeitsverhältnisses begründet. Da der Kläger nur in zehn Bundesligaspielen der Hinrunde der Saison 2013/2014 eingesetzt wurde, sind die Voraussetzungen der Verlängerungsoption und des geltend gemachten Prämienanspruchs für die Spiele der Rückrunde nicht erfüllt. Der Beklagte hat die Erfüllung dieser Voraussetzungen nicht treuwidrig vereitelt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2018
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Arbeitsvertrag eines Profifußballers darf nicht wegen Ungewissheit der Leistungserwartung befristet werden
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[Aktenzeichen: 3 Ca 1197/14]) - Arbeitsvertrag eines Profifußballspielers darf bei Vorliegen eines sachlichen Grundes befristet werden
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.2016
[Aktenzeichen: 4 Sa 202/15])
Jahrgang: 2018, Seite: 1992 NJW 2018, 1992 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 402 NJW-Spezial 2018, 402
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Dokument-Nr. 25391
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