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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „befristetes Arbeitsverhältnis“ veröffentlicht wurden

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 20.02.2024
- C-715/20 -

EuGH zur Angabe von Kündigungsgründen

Keine Ungleichbehandlung zwischen Festbeschäftigten und befristet Beschäftigten

Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer ist über die Gründe der ordentlichen Kündigung seines Arbeitsvertrags zu informieren, wenn vorgesehen ist, dass Dauerbeschäftigten diese Information mitgeteilt wird. Eine nationale Regelung, die vorsieht, dass nur Dauerbeschäftige über die Kündigungsgründe informiert werden, verstößt gegen das Grundrecht des befristet beschäftigten Arbeitnehmers auf einen wirksamen Rechtsbehelf, entschied der EuGH.

Bei einem polnischen Gericht ist ein Rechtsstreit zwischen einem mittels befristetem Arbeitsvertrag angestellten Arbeitnehmer und seinem ehemaligen Arbeitgeber anhängig. Im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften hat der Arbeitgeber den Vertrag ohne Angabe von Kündigungsgründen ordentlich gekündigt. Der Arbeitnehmer macht geltend, dass die Kündigung ungerechtfertigt sei und führt aus, dass die fehlende Angabe von Kündigungsgründen gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung verstoße, der sowohl im Unionsrecht als auch im polnischen Recht verankert sei. Denn bei der Auflösung von unbefristeten Arbeitsverträgen sei nach polnischem Recht die... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.05.2023
- 7 AZR 169/22 -

Keine Verlängerung befristeten Profi­fußball­vertrags trotz einsatzabhängiger Verlängerungs­klausel nach pandemiebedingten Saisonabbruch

Auch kein Anspruch auf entsprechende Anpassung der Verlängerungs­vereinbarung aufgrund einer Störung der Geschäftsgrundlage

In Arbeitsverträgen mit Profifußballern sind Vertragsklauseln geläufig, nach denen sich der für eine Spielzeit befristete Arbeitsvertrag um eine weitere Spielzeit verlängert, wenn der Vertragsspieler auf eine bestimmte (Mindest-)Anzahl von Spieleinsätzen kommt. Eine solche einsatzabhängige Verlängerungs­klausel ist nicht dahin ergänzend auszulegen oder anzupassen, dass im Hinblick auf das pandemiebedingte vorzeitige Ende der Spielzeit 2019/2020 in der Fußball-Regionalliga Südwest der Vertrag sich bei weniger als den festgelegten Einsätzen verlängert. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Der Kläger schloss im August 2019 einen für die Zeit vom 1. September 2019 bis 30. Juni 2020 befristeten Arbeitsvertrag als Profifußballer und Vertragsspieler mit der Beklagten für deren in der Regionalliga Südwest spielende 1. Mannschaft. Nach einer Regelung im Vertrag verlängert sich dieser um eine weitere Spielzeit, wenn der Kläger auf mindestens 15 Einsätze (von mindestens 45 Minuten)... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2022
- 23 Sa 1133/21 -

Scan der Unterschrift reicht nicht zur wirksamen Befristung eines Arbeitsvertrages aus

Landes­arbeitsgericht Berlin-Brandenburg gibt Klage von Messehostess statt

Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist, wie das Landes­arbeitsgericht Berlin-Brandenburg nun bestätigt hat.

Die Klägerin war für ein Unternehmen des Personalverleihs tätig. Bei Aufträgen von entleihenden Betrieben und Einverständnis der Klägerin mit einer angeforderten Tätigkeit schlossen der Personalverleiher und die Klägerin über mehrere Jahre mehr als 20 kurzzeitig befristete Arbeitsverträge. Diese bezogen sich jeweils auf die anstehende ein- oder mehrtätige Tätigkeit, zuletzt auf... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.09.2021
- 36 Ca 15296/20 -

Unwirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund elektronischer Signatur

Arbeitsvertrag gilt unbefristet

Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin genügt ein von beiden Seiten nur in elektronischer Form unterzeichneter befristeter Arbeitsvertrag den Formvorschriften für eine wirksame Vereinbarung einer Befristung nicht, der Arbeitsvertrag gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Gemäß § 14 Absatz 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall haben der Arbeitnehmer und die Arbeitgeberin einen befristeten Arbeitsvertrag als Mechatroniker nicht durch eigenhändige Namensunterschrift auf dem Vertrag abgeschlossen, sondern unter Verwendung einer... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 07.10.2020
- 5 Sa 451/20 -

Zulässigkeit einer Befristung nach dem WissZeitVG

LArbG Köln gibt Klage einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin statt

Bei dem mit der Wissenschafts­zeitvertrags­gesetz-Novelle vom 11. März 2016 (BGBL. I S. 442 ff.) zusätzlich zu den bisherigen Voraussetzungen in das Gesetz eingefügten Erfordernis "zur Förderung der eigenen Qualifizierung" handelt es sich um ein selbständig zu prüfendes Tatbestandsmerkmal. Liegt es nicht vor, so kann die Befristung nicht auf § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG gestützt werden. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Köln mit Urteil vom 07. Oktober 2020 entschieden.

Die Klägerin, eine Diplom-Ingenieurin, war seit 2010 mit insgesamt fünf befristeten Verträgen bei der Beklagten beschäftigt, die eine vollständig staatlich finanzierte Ressortforschungseinrichtung ist. Der zuletzt geschlossene Vertrag vom 15. August 2018 enthielt die Bestimmung, dass das Arbeitsverhältnis zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung befristet bis zum... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2020
- 3 AZR 433/19 -

BAG zur Auslegung einer Versorgungsregelung in Allgemeinen Geschäfts­bedingungen

Anspruch auf betriebliche Altersversorgung auch bei zunächst befristeter Anstellung

Das BAG hat entschieden, dass eine in Allgemeinen Geschäfts­bedingungen enthaltene Versorgungsregelung, wonach befristet Beschäftigte nicht und Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, nur dann versorgungs­berechtigt sind, wenn sie bei Beginn des Arbeits­verhältnisses das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist dahin zu verstehen, dass sie auf das Lebensalter bei Beginn der Beschäftigung abstellt, wenn eine unbefristete Beschäftigung unmittelbar einer befristeten folgt. Werden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in einer Versorgungsordnung davon abhängig gemacht, dass eine schriftliche Vereinbarung über die Versorgungszusage zu treffen ist, ist dies keine echte Anspruchs­voraussetzung, heißt es in dem Urteil weiter.

In dem hier vorliegenden Fall wurde der Kläger von der Beklagten zunächst befristet und im unmittelbaren Anschluss unbefristet beschäftigt. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses hatte er das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet. Bei der Beklagten gilt eine Versorgungsordnung in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach ist versorgungsberechtigt, wer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 30.08.2018
- B 11 AL 2/18 R -

BSG: Sperrzeit wegen verspäteter Arbeit­suchend­meldung beginnt mit Eintritt der Beschäfti­gungs­losig­keit

Keine Anknüpfung an Zeitpunkt der verspäteten Arbeit­suchend­meldung

Die einwöchige Sperrzeit wegen einer verspäteten Arbeit­suchend­meldung beginnt nicht mit der verspäteten Meldung, sondern mit Eintritt der Beschäfti­gungs­losig­keit. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall war das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer bis Ende Juni 2014 befristet gewesen. Der Arbeitnehmer hatte sich jedoch erst Ende Mai 2014 bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet. Wegen Verstoße gegen die Meldeobliegenheit ordnete die Agentur eine einwöchige Sperrfrist vom 1. Juli 2014 an. Nach § 38 Abs. 1 SGB II müssen Personen, deren... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.10.2018
- 7 AZR 92/17 -

BAG: Arbeitsverhältnis mit Producer einer Rundfunkanstalt kann befristet werden

Abwägung zwischen Be­stands­schutz­interesse des Arbeitnehmers und Auswirkung auf Rundfunkfreiheit

Das Arbeitsverhältnis mit einem Producer, der programm­gestaltenden Einfluss hat, kann gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG befristet werden. Es kommt dabei aber auf eine Abwägung des Be­standschutz­interesses des Arbeitnehmers und den Auswirkungen auf die Rundfunkfreiheit durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag an. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall war ein Arbeitnehmer seit Februar 2010 bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt als Producer mit programmgestaltendem Einfluss auf das Kinderradioprogramm tätig. Das Arbeitsverhältnis war stets befristet, zuletzt bis Februar 2016. Zu einer weiteren Befristung kam es nicht, da sich die Rundfunkanstalt personell neu aufstellen wollte. Der Arbeitnehmer... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.04.2019
- 3Sa 1126/18 -

Überschreitung der Höchstdauer von zwei Jahren für sachgrundlose Befristung um nur einen Tag führt zu unbefristetem Arbeitsverhältnis

Dienstreise unmittelbar vor Beginn des vertraglich festgelegten befristeten Arbeits­verhältnisses zählt mit

Das Landes­arbeits­gericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Überschreitung der Höchstdauer von zwei Jahren für eine sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages auch um nur einen Tag aufgrund einer Dienstreise dazu führen kann, dass mit dem Arbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, der zuvor als Rechtsanwalt, u.a. auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, tätig war, bewarb sich Mitte August 2016 auf eine Ausschreibung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Bewerbung war erfolgreich und der Kläger wurde zunächst befristet für sechs Monate am Standort Düsseldorf eingestellt. Das Arbeitsverhältnis begann... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 16.01.2019
- 21 Sa 936/18 -

Wechsel zu sachgrundloser Befristung bei verbundenen Unternehmen kann rechtsmissbräuchlich sein

LAG zum Rechtsmissbrauch bei sachgrundloser Befristung

Schließt ein mit einem anderen Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich verbundener Arbeitgeber mit einem zuvor bei dem anderen Arbeitgeber befristet beschäftigten Arbeitnehmer einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag ab, kann es sich um eine rechts­missbräuchliche Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung handeln. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg zu einem Arbeitsverhältnis im Bereich der Forschung entschieden.

Im hier vorliegenden Fall betrieb die Beklagte gemeinsam mit einem Forschungsverbund ein Labor, in der die Klägerin als technische Assistentin in einer Arbeitsgruppe beschäftigt wurde. Die Klägerin war zunächst bei dem Forschungsverbund befristet angestellt. Sie beendete dieses Arbeitsverhältnis und schloss mit der Beklagten einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag mit ansonsten... Lesen Sie mehr