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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2013
- 8 AZR 287/08 -
Bundesarbeitsgericht zum Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin
Verweigerung jeglicher Auskunft durch Arbeitgeber begründet nicht die Vermutung einer unzulässigen Benachteiligung des Bewerbers
Ein abgelehnter Stellenbewerber hat gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Auskunft, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die 1961 in der Russischen SSR geborene Klägerin hatte sich im Jahre 2006 auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle eines/einer Softwareentwicklers/-in erfolglos beworben. Die Beklagte teilte ihr nicht mit, ob sie einen anderen
Keine ausreichenden Indizien für Benachteiligung
Einen Anspruch der Klägerin auf Auskunft gegen die Beklagte, ob diese einen anderen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2013
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 09.11.2007
[Aktenzeichen: H 3 Sa 102/07] - Job-Bewerbung: Abgelehnter Bewerber hat keinen Anspruch auf Begründung und Auskunft über anderweitige Besetzung der Stelle
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 19.04.2012
[Aktenzeichen: C-415/10])
Jahrgang: 2014, Seite: 224 NZA 2014, 224 | Zeitschrift für Datenschutz (ZD)
Jahrgang: 2014, Seite: 311 ZD 2014, 311
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Dokument-Nr. 15724
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