die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vorstellungsgespräch“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.06.2020
- - 8 AZR 75/19 - -
Schwerbehinderte Bewerber sind auch bei rein interner Stellenausschreibung einzuladen
Kein Entschädigungsanspruch auf Grund nur einer Einladung zum Vorstellungsgespräch auf zwei gleiche Stellen
Geht dem öffentlichen Arbeitgeber die Bewerbung einer fachlich nicht offensichtlich ungeeigneten schwerbehinderten oder dieser gleichgestellten Person zu, muss er diese nach § 82 Satz 2 SGB IX in der bis zum 29. Dezember 2016 geltenden Fassung zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Das gilt auch bei einer (ausschließlich) internen Stellenausschreibung.
Im zugrunde liegenden Fall, schrieb im März 2016 die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Beklagten intern zwei Stellen als Personalberater aus, wobei eine Stelle bei der Agentur für Arbeit in Cottbus und die andere Stelle bei der Agentur für Arbeit Berlin-Mitte zu besetzen war. Der langjährig bei der Beklagten beschäftigte Kläger bewarb sich auf beide Stellen. Für beide Stellen, die identische Anforderungsprofile hatten, führte die für die Besetzung dieser Stellen zuständige Regionaldirektion Berlin-Brandenburg ein Auswahlverfahren nach identischen Kriterien durch. Der Kläger wurde nur zu einem Vorstellungsgespräch betreffend die Stelle in Berlin... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.01.2020
- 8 AZR 484/18 -
Unterlassen einer Einladung zum Vorstellungsgespräch ist lediglich Indiz für Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber
Arbeitgeber kann Vermutung der unterlassenen Einladung wegen der Schwerbehinderung widerlegen
Geht dem öffentlichen Arbeitgeber die Bewerbung einer fachlich nicht offensichtlich ungeeigneten schwerbehinderten oder dieser gleichgestellten Person zu, muss er diese nach § 82 Satz 2 SGB IX aF zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Unterlässt er dies, ist er dem/der erfolglosen Bewerber/in allerdings nicht bereits aus diesem Grund zur Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG verpflichtet. Das Unterlassen einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch ist lediglich ein Indiz iSv. § 22 AGG, das die Vermutung begründet, dass der/die Bewerber/in wegen seiner/ihrer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung nicht eingestellt wurde. Diese Vermutung kann der Arbeitgeber nach § 22 AGG widerlegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls bewarb sich Anfang August 2015 mit einer E-Mail auf eine für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln ausgeschriebene Stelle als Quereinsteiger für den Gerichtsvollzieherdienst. Die Bewerbung war mit dem deutlichen Hinweis auf seinen Grad der Behinderung von 30 und seine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen versehen. Der Kläger wurde,... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2019
- 8 AZR 315/18 -
Fraktionen des bayerischen Landtags sind nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zum Vorstellungsgespräch verpflichtet
Fraktionen sind keine öffentlichen Arbeitgeber
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Fraktionen des bayerischen Landtags keine öffentlichen Arbeitgeber i.S.v. § 71 Abs. 3 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (aF) sind. Sie sind daher nicht verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
Die Parteien des zugrunde liegenden Falls streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger eine Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung zu zahlen.Die Beklagte ist eine Fraktion des Bayerischen Landtags. Im November 2016 schrieb sie zwei Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter aus. Der Kläger... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.11.2018
- 21 Sa 1643/17 -
Stellenausschreibungen mit identischen Anforderungsprofilen für unterschiedliche Standorte: Arbeitgeber muss schwerbehinderten Bewerber zu mehreren Gesprächen einladen
LAG Berlin-Brandenburg zum Anspruch eines schwerbehinderten Bewerbers auf Entschädigung wegen Benachteiligung
Führt ein öffentlicher Arbeitgeber nach einer Stellenausschreibung Auswahlgespräche durch, sind schwerbehinderte Bewerber auch dann zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen, wenn die Stelle nur intern ausgeschrieben wurde. Bewirbt sich der Bewerber um mehrere Stellen mit identischem Anforderungsprofil, ist grundsätzlich für jede Bewerbung ein Vorstellungsgespräch zu führen; die Einladung zu nur einem Gespräch ist nur ausreichend, wenn das Auswahlverfahren identisch ist, die Auswahlkommissionen sich aus denselben Personen zusammensetzen und zwischen den jeweiligen Auswahlentscheidungen nur wenige Wochen liegen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Der schwerbehinderte Kläger hatte sich bei der beklagten Bundesagentur um zwei intern ausgeschriebene Stellen mit identischem Anforderungsprofil in Berlin und Cottbus beworben. Die Beklagte lud den Kläger wegen der in Berlin zu besetzenden Stelle zu einem Auswahlgespräch ein; wegen der Stelle in Cottbus wurde der Kläger nicht zu einem derartigen Gespräch eingeladen. Nachdem der... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.2016
- 8 AZR 194/14 -
Kein Anspruch auf Entschädigung bei Nichteinladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch aufgrund Überqualifizierung
Fehlende Einladung zum Vorstellungsgespräch sowie fehlende Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung sprechen für Diskriminierung
Wird ein schwerbehinderter Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen und wird zudem die Schwerbehindertenvertretung nicht von der Bewerbung unterrichtet, so spricht dies zwar für eine Diskriminierung aufgrund der Behinderung. Diese Vermutung wird aber dann widerlegt, wenn die Nichteinladung zum Bewerbungsgespräch auf die Überqualifizierung des schwerbehinderten Bewerbers beruht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein schwerbehinderter Diplom-Kaufmann bewarb sich im August 2010 auf eine vom Land Saarland ausgeschriebenen Stelle. Im November 2010 wurde ihm mitgeteilt, dass ein anderer Bewerber die Stelle bekam. Da der schwerbehinderte Bewerber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, vertrat er die Ansicht, dass er wegen seiner Behinderung... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.08.2016
- 8 AZR 375/15 -
Bewerber mit Schwerbehinderung muss zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden
Arbeitgeber darf nicht allein aufgrund der Bewerbungsunterlagen von fehlender erforderlicher Eignung des Bewerbers ausgehen
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein öffentlicher Arbeitgeber bei einem Bewerbungsverfahren dazu verpflichtet ist, einen Bewerber mit einer Schwerbehinderung zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Der Arbeitgeber darf nicht allein aufgrund der Bewerbungsunterlagen davon ausgehen, dass dem Bewerber die erforderliche Eignung für die ausgeschriebene Stelle fehlt.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beklagte Stadt schrieb Mitte 2013 die Stelle eines "Techn. Angestellte/n für die Leitung des Sachgebiets Betriebstechnik" des von ihr unterhaltenen Komplexes "Palmengarten" aus. In der Stellenausschreibung heißt es u.a.: "Wir erwarten: Dipl.-Ing. (FH) oder staatl. gepr. Techniker/in oder Meister/in im Gewerk Heizungs-/ Sanitär-/Elektrotechnik... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 22.04.2016
- 5 K 56/16.KO -
Bewerber mit Behinderung hat nach Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens keinen Anspruch auf Schadensersatz
Gesetzliche Voraussetzungen für Gewährung des Schadensersatzanspruchs nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht gegeben
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Bewerber mit einer Schwerbehinderung dann keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen wegen Nicht-Berücksichtigung bei einem Bewerbungsverfahren hat, wenn das Stellenbesetzungsverfahren wegen Umbesetzung der Stelle mit einem internen Mitarbeiter vorzeitig abgebrochen wird.
Der zum Kreis der schwerbehinderten Personen gehörende Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war als Beamter außerhalb von Rheinland-Pfalz tätig. Im Jahr 2015 bewarb er sich – neben anderen – um eine von einer rheinland-pfälzischen Behörde ausgeschriebene Stelle. Darüber hinaus teilte ein Beamter, der bereits bei einer anderen Verwaltungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz auf einer... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2014
- 1 Sa 13/14 -
Abschreckende Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch durch öffentlichen Arbeitgeber begründet Entschädigungsanspruch
Vermutete Benachteiligung wegen Behinderung bei Mitteilung der geringen Erfolgsaussicht der Bewerbung
Erhält ein schwerbehinderter Bewerber von einem öffentlichen Arbeitgeber eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch und wird ihm aber zugleich mitgeteilt, dass seine Bewerbung nach der "Papierform" nur eine geringe Erfolgsaussicht hat, begründet dies die Vermutung einer Benachteiligung wegen der Behinderung. Dem Bewerber steht in einem solchen Fall ein Entschädigungsanspruch in Höhe eines Bruttomonatsgehalts zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2013 bewarb sich ein mit einem Grad der Behinderung von 100 % schwerbehinderter Mann bei einem Landkreis für eine Stelle als Projektmanager. Nachdem der Landkreis den Eingang der Bewerbung bestätigte, erhielt der schwerbehinderte Bewerber eine E-Mail. In der wurde er zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Zugleich hieß es aber,... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Konstanz, Urteil vom 26.11.2014
- S 11 U 1929/14 -
Unfall auf Rückweg vom Vorstellungsgespräch: Vorliegen eines Arbeitsunfalls bei Bewerbungsgespräch aufgrund Aufforderung der Agentur für Arbeit
Anspruch auf Zahlung aus gesetzlicher Unfallversicherung besteht
Erleidet ein Arbeitsloser auf dem Rückweg von einem Vorstellungsgespräch einen Unfall, so ist dieser als Arbeitsunfall zu werten, wenn die Bewerbung aufgrund einer Aufforderung der Arbeitsagentur aufgenommen wurde. In einem solchen Fall steht dem Arbeitslosen ein Anspruch auf Zahlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Konstanz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Arbeitsagentur einem Arbeitslosen einen Vermittlungsvorschlag für einen Arbeitsplatz als Bauhelfer übermittelte, bewarb sich dieser für die Stelle. Im Mai 2012 erfolgte ein Vorstellungsgespräch. Auf dem Rückweg kam es zu einem Zusammenstoß mit einem PKW, wodurch der Arbeitslose eine schwere Hirnverletzung erlitt und pflegebedürftig... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 19.09.2014
- öD 2 Ca 1194 c/14 -
Nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen - Schwerbehinderter Bewerber hat nicht immer Entschädigungsanspruch
Öffentlicher Arbeitgeber darf frei gewordene Stelle ausschließlich für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte ausschreiben
Schreibt ein öffentlicher Arbeitgeber eine wegen Altersteilzeit frei gewordene Stelle nur für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte aus, benachteiligt er allein dadurch keine schwerbehinderten Bewerber, die eine Anstellung haben. Er ist somit nicht verpflichtet, sie nicht zum Bewerbungsgespräch einzuladen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem an ihrer Universität wegen Altersteilzeit ein Arbeitsplatz frei geworden war, schrieb die Beklagte diese Stelle nur für arbeitslos Gemeldete oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte aus, um eine aufstockende Förderung nach dem Altersteilzeitgesetz in Anspruch nehmen zu können. Der fachlich für die Tätigkeit zweifelsfrei geeignete Kläger... Lesen Sie mehr