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Bundesfinanzhof, Beschluss vom 02.03.2011
- II R 23/10 -
BFH erbittet Entscheidung des BVerfG hinsichtlich der Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten
Gericht von Verfassungswidrigkeit der weiteren Anwendung des § 138 BewG zur Feststellung von Grundbesitzwerten überzeugt
Der Bundesfinanzhof ist von der Verfassungswidrigkeit des Ansatzes der nur noch für die Grunderwerbsteuer maßgeblichen Grundbesitzwerte als Ersatz-Bemessungsgrundlage überzeugt und hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Die
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Klägerin, eine US-amerikanische Gesellschaft, alle Anteile an einer deutschen GmbH erworben, zu deren Vermögen in Deutschland gelegene Grundstücke gehörten. Für diese Anteilsübertragung (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG) wurde gegenüber der Klägerin
BGH hält weitere Anwendung der §§ 138 ff. BewG für die Grunderwerbsteuer für verfassungswidrig
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist die weitere Anwendung der §§ 138 ff. BewG für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 11540
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