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Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.11.2005
- VI R 151/99 -
Solange die Freigrenze von 110,- EUR eingehalten wird, sind zweitägige Betriebsveranstaltungen kein steuerpflichtiger Arbeitslohn
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich in zwei Urteilen vom 16. November 2005 VI R 151/00 und VI R 151/99 mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen zu Arbeitslohn führen.
Im Fall VI R 151/99 hatte der BFH über eine zweitägige
Der BFH hat unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Aufwendungen des Arbeitgebers für Betriebsveranstaltungen nicht schon deshalb zu
Vorinstanz: Thüringer FG vom 28. Juli 1999 III 711/98 (EFG 1999, 1224)
vgl. auch BFH, Urt. v. 16.11.2005, Az. VI R 151/00: Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen: Aufwendungen über 200 DM für Ski-Wochenende sind steuerpflichtiger Arbeitslohn
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Aufwendungen des Arbeitgebers führen bei einer zweitägigen Betriebsveranstaltung nicht zu Arbeitslohn, sofern die Freigrenze von 200 DM (110 €) eingehalten wird (Änderung der Rechtsprechung).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2005
Quelle: ra-online Redaktion, Pressemitteilung Nr. 42/05 des BFH vom 28.12.2005
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Dokument-Nr. 1562
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