die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebsveranstaltung“ veröffentlicht wurden
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 23.04.2024
- 8 K 66/22 -
Arbeitnehmer-Verabschiedung kann Betriebsveranstaltung sein
Revision zur Rechtsfortbildung zugelassen
Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt, wonach Aufwendungen für eine Verabschiedungsveranstaltung eines Arbeitnehmers insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln sind, wenn sie die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschreiten.
Nach der in R 19.3 Abs. 3 Nr. 3 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) niedergelegten Verwaltungsauffassung werden die Kosten für Verabschiedungen dem Arbeitnehmer unabhängig davon als steuerpflichtiger Arbeitslohn zugerechnet, ob die Veranstaltung im betrieblichen Interesse liegt oder nicht. Dagegen wird bei Geburtstagsfeiern nach R 19.3. Abs. 3 Nr. 4 LStR, die von der Finanzverwaltung als Folge einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2003 in die LStR aufgenommen wurde, nur der auf den Arbeitnehmer und seine Gäste entfallende Anteil als Arbeitslohn behandelt, wenn die Freigrenze überschritten wird.Im konkreten Fall entschied... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.02.2020
- 8 K 32/19 E,P,L -
Keine Lohnsteuerpauschalierung für eine nur für Führungskräfte ausgerichtete Feier
Durchschnittssteuersatz von 25 % nur bei Teilnahme von Arbeitnehmer aller Lohngruppen sachgerecht
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Lohnsteuer für eine ausschließlich für angestellte Führungskräfte ausgerichtete Jahresabschlussfeier nicht mit dem Pauschsteuersatz von 25 % erhoben werden darf.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine GmbH, ist Inhaberin eines Industrieunternehmens. Im Streitjahr, für das sie zur Pauschalierung der Sachzuwendungen nach § 37 b EStG optiert hatte, lud die Klägerin ihre angestellten Führungskräfte zu einer Jahresabschlussfeier in ihr betriebseigenes Gästehaus ein. Für Speisen und Getränke, Dekoration und Unterhaltungsangebote fielen insgesamt... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2018
- L 6 U 441/18 -
Wanderung von Ressortleitern eines Unternehmens steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Bloße Unterhaltung über betriebliche Umstände auf einer Wanderung begründen keinen Versicherungsschutz
Treffen sich verschiedene Ressortleitende eines Unternehmens zu einer Wanderung, bei der auch betriebliche Themen besprochen werden, besteht kein Versicherungsschutz nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war Ressortleiterin eines Unternehmens im Bereich der Telekommunikation, welches als Unternehmensstrategie das Thema "Gipfelstürmer" aufgriff. Nach ihrem Arbeitsvertrag war sie als "Leiterin II" beschäftigt. Ihr konnte auch eine andere, ihren Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende, mindestens gleichwertige Tätigkeit übertragen werden.... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 30.04.2018
- S 1 U 276/18 -
Teilnahme an Betriebsfußballturnier steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Versicherungsschutz setzt Teilnahme aller Beschäftigten an betrieblicher Gemeinschaftsveranstaltung voraus
Die Teilnahme an einem Betriebsfußballturnier steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn es nicht Bestandteil einer von der Beschäftigtenversicherung umfassten betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wies das Gericht eine auf Feststellung einer Knieverletzung bei einem Betriebsfußballturnier als Folge eines Versicherungsfalls (Arbeitsunfall) der gesetzlichen Unfallversicherung gerichtete Klage ab und führte zur Begründung aus, dass der Kläger mit dem Fußballspielen auch nicht ausnahmsweise an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung teilgenommen... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2018
- 9 K 580/17 L -
Bustransfer zu einer Betriebsveranstaltung führt nicht zu Arbeitslohn
Shuttlebus-Fahrt stellt Teil der Betriebsveranstaltung ohne eigenen Konsumwert für Arbeitnehmer dar
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Zuwendungen des Arbeitsgebers aus Anlass von Betriebsveranstaltungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen können und damit keinen Arbeitslohn darstellen. Bei einem Bustransfer zu einer auswärtigen Feier handelt es sich um einen Teil der Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung ohne eigenen Konsumwert für die Arbeitnehmer. Daher führt der Bustransfer nicht zu Arbeitslohn.
Im zugrunde liegenden Streitfall wandte sich die Klägerin gegen die Nachforderung von Lohnsteuer auf Zuwendungen anlässlich der Ehrung von Jubilaren. Nach den Feststellungen der Lohnsteueraußenprüfung führte das klagende Unternehmen abendliche Veranstaltungen zur Ehrung von Jubilaren durch. Hierzu wurde die gesamte Belegschaft eingeladen. Im Hinblick auf eine Veranstaltung im Jahr 2008... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Detmold, Urteil vom 09.02.2018
- S 1 U 263/15 -
Verletzung einer Teamleiterin beim Eislaufen während privat veranstalteter teambildender Maßnahme ist kein Arbeitsunfall
Teilnahme am Eislaufen zählt nicht zu arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten als Leiterin einer Einkaufsabteilung
Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass private Veranstaltungen, auch wenn sie betriebsbedingt oder betriebsdienlich sind, keinen Versicherungsschutz begründen können, selbst wenn sie von der Unternehmensleitung geduldet oder gebilligt werden. Die Verletzung einer Teamleiterin beim Eislaufen während privat veranstalteter teambildender Maßnahme kann daher nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Teamleiterin einer zehnköpfigen Abteilung einer Modefirma. Sie begehrte mit ihrer Klage die Anerkennung eines Unfalls auf einer Eisbahn als Arbeitsunfall. Alle Mitarbeiter ihrer Einkaufsabteilung hatten vorzeitig ihre Arbeit beendet und als teambildende Maßnahme einen Ausflug zur Eisbahn unternommen. Beim Betreten der Eisfläche kam... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 01.02.2018
- S 18 U 211/15 -
Sturz auf betrieblich veranstaltetem Grillabend ist als Arbeitsunfall anzuerkennen
Unfallversicherungsschutz bei betrieblicher Gemeinschaftsveranstaltung
Stürzt eine Arbeitnehmerin während eines Grillabends innerhalb einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung alkoholisiert auf dem Weg zur Toilette, handelt es sich um einen entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrunde liegenden Fall nahm eine Industriekauffrau aus Hagen an einem Workshop ihres Arbeitgebers zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Abteilungen in einem sauerländischen Hotel teil. Während eines Grillabends mit offenem Ende und freiem Essen und Trinken knickte die Mitarbeiterin auf dem Weg zur Toilette alkoholisiert gegen Mitternacht um und zog sich einen Bruch des linken Sprunggelenks zu.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Aachen, Urteil vom 06.10.2017
- S 6 U 135/16 -
Sturz auf betrieblichem Bowling-Turnier während einer Dienstreise kann Arbeitsunfall darstellen
Teilnahme am Bowling-Turnier ist als Erfüllung einer Nebenpflicht aus Arbeitsverhältnis anzusehen
Der Sturz eines Versicherten während eines auf einer Dienstreise durchgeführten betrieblichen Bowling-Turniers kann einen Arbeitsunfall darstellen. Dies entschied das Sozialgericht Aachen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatte an einer mehrtägigen betrieblichen Veranstaltung eines Partnerunternehmens seines Arbeitgebers teilgenommen. Im Rahmen jener Veranstaltung fand auch ein Bowling-Turnier zwischen sämtlichen Teilnehmern statt, in dessen Verlauf der Kläger auf der Bowlingbahn ausrutschte und sich seine Schulter ausrenkte.Die beteiligte Berufsgenossenschaft... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 22.06.2017
- 8 Ca 5233/16 -
Freigestellter Arbeitnehmer hat Anspruch auf Teilnahme an Betriebsveranstaltungen
Ohne sachlichen Grund darf Arbeitgeber Arbeitnehmer nicht von Betriebsausflug, Weihnachtsfeier oder Karnevalsfeier ausschließen
Führt ein Arbeitgeber eine betriebsöffentliche Veranstaltung durch, wie etwa ein Betriebsausflug, eine Weihnachtsfeier oder eine Karnevalsfeier, so darf er Arbeitnehmer nicht ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes von den Veranstaltungen ausschließen. Ein sachlicher Grund ist vor allem nicht darin zu sehen, dass ein Arbeitnehmer freigestellt ist. Dies hat das Arbeitsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund von Differenzen mit dem neuen Vorstandsvorsitzenden eines Vereins, der mehrere Seniorenzentren betrieb, wurde mit einem Fachbereichsleiter im Dezember 2015 eine Freistellungsvereinbarung getroffen. Der Arbeitnehmer wurde danach von Januar 2016 bis zu seinem voraussichtlichen Renteneintritt im Februar 2018 von seiner Arbeit freigestellt.... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.05.2013
- VI R 94/10 und VI R 7/11 -
Teilnahme an Betriebsveranstaltung stellt steuerpflichtigen Lohn dar
Steuerpflichtiger Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung erst bei Überschreiten einer Freigrenze
In zwei Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung zu der Frage fortentwickelt, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bei Arbeitnehmern zu einem steuerbaren Lohnzufluss führt.
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Zuwendungen eines Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung erst bei Überschreiten einer Freigrenze (von 110 Euro/Person) als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren. Der Wert der den Arbeitnehmern zugewandten Leistungen kann anhand der Kosten geschätzt werden, die der Arbeitgeber dafür seinerseits aufgewendet hat. Diese Kosten... Lesen Sie mehr