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Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.11.2009
- VII R 6/09 -
BFH: Kreditinstitut muss auf ein gekündigtes Girokonto überwiesene unberechtigte Steuererstattung nicht zurückerstatten
Bank ist auch nach Kündigung eines Girokontos berechtigt Zahlungen für früheren Kunden entgegenzunehmen
Ein Kreditinstitut muss einen Betrag, der als Steuererstattung auf ein von der Bank bereits gekündigtes Konto eines Kunden überwiesen worden war, nicht dem Finanzamt zurückzahlen. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die
Bank mit Forderungen in erster Instanz vor dem Landgericht erfolglos
In erster Instanz hatte die
Finanzamt darf von Bank keine Rückzahlung verlangen
Der Bundesfinanzhof stellte nun klar, dass die
Ausnahmeregelung
Ausdrücklich offen gelassen hat der Bundesfinanzhof, ob für den hier nicht vorliegenden Fall einer nach Auflösung des Kontos vorgenommenen Verrechnung eines eingehenden Erstattungsbetrags mit eigenen Forderungen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2010
Quelle: ra-online, BFH
- Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.06.2008
[Aktenzeichen: 15 K 6215/05 B]
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Dokument-Nr. 9122
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