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Finanzgericht Münster, Urteil vom 15.11.2011
- 11 K 2203/10 AO -
Angabe der Kontonummer in der Steuererklärung stellt wirksame Zahlungsanweisung dar
Geschiedene Ehefrau muss eine auf ihr Konto überwiesene Steuererstattung des Ex-Ehemanns nicht zurückzahlen
Das Finanzamt darf eine Steuererstattung nicht vom Kontoinhaber zurückfordern, wenn der nicht mit dem Kontoinhaber identische Steuerpflichtige diese Kontonummer in seiner Einkommensteuererklärung angegeben hatte. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der geschiedene
Irrtum ausgeschlossen – Ehemann hat Steuererklärung ohne Überprüfung der Kontonummer selbst unterschrieben
Das Finanzgericht Münster gab der Klägerin Recht. Die Angabe der Kontonummer in der Steuererklärung stelle eine wirksame Zahlungsanweisung und damit einen Rechtsgrund für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2011
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
- BFH: Kreditinstitut muss auf ein gekündigtes Girokonto überwiesene unberechtigte Steuererstattung nicht zurückerstatten
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.11.2009
[Aktenzeichen: VII R 6/09]) - FG Düsseldorf: Finanzamt kann Steuererstattung nicht schuldbefreiend auf ein falsches Konto auszahlen
(Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2010
[Aktenzeichen: 4 K 3880/09])
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Dokument-Nr. 12762
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