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Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.01.2020
- X R 18/18 und 19/18 -
BFH: Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus
Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts "Gebäude" kann für gewerblichen Grundstückshandel sprechen
Umfangreiche Bau- und Erweiterungsmaßnahmen, die der Steuerpflichtige bei bevorstehender Veräußerung an einer langjährig privat vermieteten Immobilie vornimmt, können dazu führen, dass das Grundstück einem gewerblichen Betriebsvermögen zuzuordnen ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 15.01.2020 entschieden.
Im hier vorliegenden Fall vermietete der verstorbene Rechtsvorgänger der Kläger (X) seit den 1980er Jahren ein bebautes
Finanzamt besteuerte entstandenen Gewinn wegen gewerblichen Grundstückshandel
Das Finanzamt ging davon aus, X habe das
BFH zweifelt an Entstehung eines neuen Wirtschaftsguts
Der BFH hob die Entscheidung auf und verwies die Sache an die Vorinstanz zurück. Es fehlten ausreichende Feststellungen, ob das eingebrachte
Schaffung eines Erweiterungsbaus oder einheitlichen neuen Gebäudes zu prüfen
Dementsprechend hat das FG in einem zweiten Rechtsgang zu prüfen, ob durch die umfangreichen Baumaßnahmen des X entweder ein neues selbständiges Gebäude ("Erweiterungsbau") oder sogar ein einheitliches neues Gebäude geschaffen wurde. Wäre beides nicht feststellbar, hätte X das
Vorliegen eines vollentgeltlichen Vorgangs möglich
Sollte das FG im zweiten Rechtsgang zu dem Ergebnis kommen, dass X das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2020
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28978
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