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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.07.2023
- 3 StR 215/23 -
Verurteilung eines Verlegers wegen Volksverhetzung rechtskräftig
Urteil des Landgerichts weist keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten auf
Verurteilung eines Verlegers wegen Volksverhetzung und Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.
Das Landgericht Dortmund hat den Angeklagten wegen
Hetze gegen männliche Asylanten
Der Bundesgerichtshofs hat die Revision verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen und Wertungen war der Angeklagte verantwortlicher Schriftleiter, Herausgeber und Chefredakteur eines in seinem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33214
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