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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.06.2018
- 5 AR (Vs) 112/17 -
BGH: Anonymisierte Strafurteile an Private nur bei berechtigtem Interesse und nicht entgegenstehendem schutzwürdigem Interesse des Betroffenen
Anspruchsgrundlage ist § 475 StPO
Privatpersonen haben nur dann einen Anspruch auf Herausgabe anonymisierter Strafrechtsurteile nach § 475 StPO, wenn sie ein berechtigtes Interesse darlegen und wenn dem Anspruch keine schutzwürdigen Interessen von Betroffenen entgegenstehen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte eine
Anspruch auf Überlassung von anonymisierten Strafurteilen
Der Bundesgerichtshof führte zum Fall aus, dass eine
Kein Vergleich mit Medienvertretern
Zwar sei eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 621 AnwBl 2018, 621 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2018, Seite: 3123 NJW 2018, 3123 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 633 NJW-Spezial 2018, 633 | Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ)
Jahrgang: 2018, Seite: 678 NStZ 2018, 678
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Dokument-Nr. 27983
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