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Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2009
- I ZR 114/06 - Halzband -
Halzband "Cartier Art": BGH zur Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Inhaber eine eBay-Accounts muss Zugangsdaten sicher verwahren - Halsbandentscheidung des BGH
Wer als Inhaber einer eBay-Mitgliedskonto seine Zugangsdaten nicht hinreichend vor dem Zugriff Dritter sichert, muss sich bei Wettbewerbsverstößen so behandeln lassen, wie wenn er selbst gehandelt hätte. Der selbständige Zurechnungsgrund für diese Haftung bestehe in der von dem Inhaber des Mitgliedskontos geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto bei eBay gehandelt habe und im Falle einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden könne. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines Mitgliedskontos (Accounts) bei der Internet-Auktionsplattform
Sachverhalt
Der Beklagte ist bei
BGH: Inhaber eine eBay-Accounts muss Zugangsdaten sicher verwahren
Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Beklagte hafte mangels Vorsatzes für die von seiner Ehefrau möglicherweise begangenen Rechtsverletzungen zwar nicht als Mittäter oder Teilnehmer. Es komme jedoch eine
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UrhG § 97; MarkenG § 14; UWG §§ 8, 9
Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt ist, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss der Inhaber des Mitgliedskontos sich wegen der von ihm geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto gehandelt hat und im Falle einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2009
Quelle: ra-online, BGH
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.05.2004
[Aktenzeichen: 2/03 O 15/04] - Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.05.2006
[Aktenzeichen: 11 U 45/05]
- Namensbetrug: BGH zu den Kontrollpflichten von eBay bei Namensklau
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2008
[Aktenzeichen: I ZR 227/05]) - Ungenehmigte Verwendung fremder Fotos in eBay-Auktionen ist verboten
(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009
[Aktenzeichen: 6 U 58/08]) - Verkauf über eBay auch bei Preis unter Wert wirksam
(Amtsgericht München, Urteil vom 09.05.2008
[Aktenzeichen: 223 C 30401/07])
Jahrgang: 2009, Seite: 694 BGHReport 2009, 694 | Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 180, Seite: 134 BGHZ 180, 134 | Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
Jahrgang: 2009, Seite: 597 GRUR 2009, 597 | Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
Jahrgang: 2009, Seite: 730 GRUR 2009, 730 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2009, Seite: 401 K&R 2009, 401 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
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Jahrgang: 2009, Seite: 391 MMR 2009, 391 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2009, Seite: 1960 NJW 2009, 1960 | Wertpapier-Mitteilungen Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (WM)
Jahrgang: 2009, Seite: 1005 WM 2009, 1005 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2009, Seite: 1181 ZIP 2009, 1181
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