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Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2009
- I ZR 8/07 -
Verlag muss für Veröffentlichung eines Bildes von Günther Jauch auf der Titelseite eines Rätselheftes zahlen
Kein Bildnis der Zeitgeschichte - Foto hatte nur geringen Informationswert
Ein Verlag, der ohne vorherige Genehmigung die Titelseite eines Rätselheftes mit einem Foto von Günter Jauch versehen hat, muss dem Moderator hierfür ein Honorar zahlen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Ein Zeitschriftenverlag hatte den Kläger auf der
Vorinstanzen wiesen Jauchs Zahlungsklage ab
Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Auf die Revision hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgehoben.
BGH: Persönlichkeitsrecht hat hier Vorrang
Der Bundesgerichtshof hat angenommen, dass bei der notwendigen Abwägung der widerstreitenden Interessen dem Persönlichkeitsrecht des Klägers, das auch das Recht an seinem Bildnis umfasst, im Streitfall der Vorrang vor der Pressefreiheit zukommt. Zwar dürfen Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte im Rahmen der Berichterstattung regelmäßig ohne Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden.
Kein Bildnis der Zeitgeschichte - nur sehr geringer Informationswert
Ob ein
Das Berufungsgericht, an das die Sache zurückverwiesen worden ist, muss nunmehr die fehlenden Feststellungen zur Höhe des Anspruchs des Klägers nachholen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2009
Quelle: ra-online, BGH (pm)
- Landgericht Hamburg, Urteil vom 09.06.2006
[Aktenzeichen: 324 O 868/05] - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 05.12.2006
[Aktenzeichen: 7 U 90/06]
- Werbung mit verfremdeten Konterfei eines Politikers ohne dessen Zustimmung ist rechtswidrig (Joschka Fischer ./. Axel Springer AG))
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 27.10.2006
[Aktenzeichen: 324 O 381/06]) - Prominenter kann unerlaubte Werbung mit seinem Namen verhindern - Klinsmann untersagt Bierwerbung von "Kaiser Bräu"
(Landgericht München I, Urteil vom 11.02.2009
[Aktenzeichen: 9 O 16992/08]) - Bei satirischer Auseinandersetzung keine fiktive Lizenzgebühr für unerlaubte Werbung mit einem Politikerfoto
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.10.2006
[Aktenzeichen: I ZR 182/04 ])
Jahrgang: 2009, Seite: 3032 NJW 2009, 3032
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Dokument-Nr. 7571
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