Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.06.2011
- III ZR 157/10 -
BGH: Handy-Sperre aus geringfügigem Anlass unzulässig
Vertragsklauseln überzogen und kundenfeindlich
Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Mobilfunkdienstleister E-Plus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.
E-Plus droht bei missbräuchlicher Anschlussnutzung mit vollständiger Sperre
Das Unternehmen behielt sich außerdem vor, vom Kunden nachträglich eine Bankbürgschaft oder Kaution zu verlangen, wenn sich herausstellen sollte, dass er einen
BGH: Acht von neun strittigen Vertragsklauseln unzulässig
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hielt einige dieser Klauseln für überzogen und kundenfeindlich. Viele Handy-Nutzer seien darauf angewiesen, ständig erreichbar zu sein. Es sei daher unverhältnismäßig, die vertraglichen Leistungen schon bei geringfügigem Zahlungsverzug und ohne Vorwarnung komplett einzustellen. Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Auffassung überwiegend an und untersagte E-Plus, acht der neun strittigen Klauseln weiter zu verwenden. Zulässig ist dem Bundesgerichtshof zufolge eine Klausel, wonach das Unternehmen bei einer missbräuchlichen Nutzung den Vertrag fristlos kündigen kann. Das Urteil ist für die gesamte Branche von Bedeutung. Auch andere Firmen sind nun aufgefordert, ähnlich gestaltete Vertragsklauseln zu ändern.
Klagen gegen Handy-Sperrungen wegen geringfügigen Zahlungsverzugs auch in anderen Fällen erfolgreich
Im Jahr 2008 hatte die Verbraucherzentrale 19
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- BGH: Mobilfunkanbieter darf Handy bei unbezahlter Rechnung in Höhe von 15,50 Euro nicht sperren
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.02.2011
[Aktenzeichen: III ZR 35/10]) - Prepaid-Verträge: Mobilfunkanbieter darf bei Auszahlung von Restguthaben keine Gebühr erheben
(Landgericht Kiel, Urteil vom 17.03.2011
[Aktenzeichen: 18 O 243/10]) - Einseitige Preiserhöhung jeglicher Höhe durch Mobilfunkanbieter begründet Widerspruchsrecht
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.04.2020
[Aktenzeichen: 1 U 46/19])
Jahrgang: 2011, Seite: 506 CR 2011, 506
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11950
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11950
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.