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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.06.2012
- IV ZR 141/11 -
Krankentagegeld nur bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit
Prognose für Berufsunfähigkeit kann auch rückschauend erfolgen
Der Versicherer kann sich bei einer Krankentagegeldversicherung nicht nur auf solche medizinischen Befunde stützen, die er vor seiner Behauptung der Berufsunfähigkeit erhalten hat. Rückschauend kann er alle Untersuchungsergebnisse, die für einen bestimmten Zeitpunkt aus früherer Sicht den Eintritt der Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers begründen, verwenden. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
In dem zugrunde liegenden Streitfall hatte eine selbständige Maklerin eine
BGH hält Berufsunfähigkeit der Klägerin ab Kenntnis des Gutachtens für rechtsfehlerhaft
Die Ansicht des Berufungsgerichts, die Versicherung habe sich auf das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 14706
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