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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Krankentagegeldversicherung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 01.06.2017
- 10 U 727/15 -

Kranken­tagegeld­versicherung: Versicherer hat Zeitpunkt einer behaupteten Berufsunfähigkeit nachzuweisen

OLG Koblenz zum Anspruch von Versicherten auf Kranken­tagegeld­leistungen

Der Eintritt der Berufsunfähigkeit mit Beendigung der Leistungspflicht einer Kranken­tagegeld­versicherung setzt voraus, dass mit einer Erwerbsfähigkeit überhaupt nicht zu rechnen ist oder die Heilungschancen so schlecht sind, dass ungewiss ist, ob der Versicherte je wieder arbeiten kann. Die Prognose muss ex ante für den Zeitpunkt gestellt werden, zu dem der Versicherer das Ende der Leistungspflicht behauptet. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Versicherungskunde einen Schlaganfall erlitten hatte und die Krankentagegeldversicherung nicht die von ihm erhofften Zahlungen leistete, verklagte er die Versicherungsgesellschaft. Der Versicherer hatte zunächst unter Zuhilfenahme von Steuerunterlagen eine Vertragsanpassung mit reduzierter Krankentagegeldzahlung versucht und kurz darauf bereits den Eintritt der Berufsunfähigkeit feststellen wollen. Die Folge wäre, dass drei Monate später die Zahlungen aus der Krankentagegeldversicherung entfielen wären.Nachdem erstinstanzlich das Landgericht entschieden hatte, dass die... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.06.2012
- IV ZR 141/11 -

Krankentagegeld nur bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit

Prognose für Berufsunfähigkeit kann auch rückschauend erfolgen

Der Versicherer kann sich bei einer Krankentagegeldversicherung nicht nur auf solche medizinischen Befunde stützen, die er vor seiner Behauptung der Berufsunfähigkeit erhalten hat. Rückschauend kann er alle Untersuchungsergebnisse, die für einen bestimmten Zeitpunkt aus früherer Sicht den Eintritt der Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers begründen, verwenden. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

In dem zugrunde liegenden Streitfall hatte eine selbständige Maklerin eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Sie war mehrfach arbeitsunfähig krankgeschrieben worden. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter hatte festgestellt, dass sie zum 31. März 2006 berufsunfähig gewesen sei. Daher waren die Leistungen eingestellt worden. Hiergegen hatte die Maklerin geklagt. Das... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.03.2011
- IV ZR 137/10 -

Arbeitsunfähigkeit durch Mobbing begründet Anspruch auf Krankentagegeld

Nur eine dauerhafte Berufsunfähigkeit befreit Versicherung von ihrer Leistungspflicht

Mobbing am Arbeitsplatz kann zu körperlichen oder psychischen Leiden oder Erkrankungen führen und eine Arbeitsunfähigkeit des Betroffenen begründen. Hat der Arbeitnehmer eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, so kann er diese damit in Anspruch nehmen. Der Versicherer kann einen Leistungsanspruch nicht verneinen, indem er den Betroffenen auf Vergleichsberufe oder sonstige auf dem Arbeitsmarkt angebotene Erwerbstätigkeiten verweist. Ausschlaggebend ist nämlich die Arbeitsunfähigkeit im konkreten, ausgeübten Beruf am konkreten Arbeitsplatz. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.

Der Kläger im vorliegenden Fall war als Projektleiter für Brandschutzanlagen beschäftigt. Da er sich an seinem Arbeitsplatz einem Mobbingverhalten ausgesetzt sah, das bei ihm zu physischen und psychischen Leiden geführt hatte, befand er sich seit längerer Zeit in ärztlicher Behandlung. Infolge seiner Erkrankungen sah sich der Mann nicht in der Lage, seine bisherige Arbeitstätigkeit... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.12.2011
- IV ZR 50/11 und IV ZR 105/11 -

Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine Krankheitskostenversicherung unzulässig

Unkündbarkeit der privaten Pflegepflichtversicherung rechtmäßig

Der seit dem 1. Januar 2009 geltende § 206 Abs. 1 Satz 1 Versicherungsvertragsgesetz schließt nicht jede außerordentliche Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages durch den Versicherer aus, der eine Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG erfüllt. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Der Bundesgerichtshof hatte in zwei Fällen über außerordentliche Kündigungen von privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherungen zu entscheiden.Im Verfahren IV ZR 50/11 unterhielt der Kläger eine private Krankheitskosten- und Pflegeversicherung bei dem beklagten Versicherer. Die Krankheitskostenversicherung wurde vom Beklagten 2009 mit der Begründung außerordentlich... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 09.08.2007
- 223 C 10125/07 -

Streit um Krankentagegeld: Urteil zur Leistungspflicht bei gemischter Anstalt

Vorherige Zusage der Versicherung notwendig

Werden in einem Krankenhaus Kur- und Sanatoriumsbehandlungen und medizinische Behandlungen durchgeführt (sog. gemischte Anstalt) ist eine Leistungspflicht der Krankenversicherung von deren vorheriger Zusage abhängig. Eine solche steht im Ermessen des Versicherers. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Der spätere Kläger hatte für sich und seine Ehefrau bei einer Krankenversicherung eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Im Januar 2004 begab sich die Ehefrau des Klägers in eine Klinik, um ihre Allergie behandeln zu lassen. Ihr Ehemann wandte sich an die Krankenversicherung und teilte die beabsichtigte Heilbehandlung mit.Diese wies darauf hin, dass in... Lesen Sie mehr

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Landgericht Coburg, Urteil vom 23.05.2007
- 13 O 864/06 -

Krankentagegeld nur gegen Bescheinigung

Zur Pflicht des Versicherungsnehmers in einer Krankentagegeldversicherung, dem Versicherer unverzüglich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorzulegen

Wer eine private Krankentagegeldversicherung hat, sollte im Krankheitsfall daran denken, dem Versicherer unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu übersenden. Ansonsten läuft man Gefahr, den Anspruch auf Krankentagegeld zu verlieren.

Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg, mit der die Klage einer Versicherungsnehmerin auf rund 6.300 € Krankentagegeld abgewiesen wurde. Die Klägerin hatte es verabsäumt, der Versicherung fristgerecht ihre Arbeitsunfähigkeit durch Vorlage ärztlicher Bescheinigungen nachzuweisen, und damit gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen. Dies führte zur Leistungsfreiheit der Versicherung.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.07.2007
- IV ZR 129/06 -

Krankentagegeld: Private Krankenversicherung darf nur aus wichtigem Grund kündigen

BGH zu den Anforderungen einer fristlosen Kündigung durch private Krankenkassen

Wenn ein Versicherungsnehmer beruflich tätig wird, während er Krankentagegeld bezieht, ist die Versicherung berechtigt, den Versicherungsvertrag fristlosen zu kündigen, sofern es sich nicht um eine berufliche Tätigkeit von völlig untergeordneter Bedeutung handelt. Dies hat der Bundesgerichtshof im Falle eines Architekten entschieden, der Krankentagegeld bezog und während dieser Zeit drei Beratungsgespräche mit einem angeblichen Bauherrn führte.

Die Parteien haben über den Fortbestand eines vom beklagten Versicherer fristlos gekündigten Krankenversicherungsverhältnisses gestritten, das neben einer Krankentagegeldversicherung unter anderem eine Krankheitskosten- und eine Pflegepflichtversicherung umfasst. Der Versicherer hat das Krankenversicherungsverhältnis insgesamt gekündigt. Er hat die Kündigung darauf gestützt, der Kläger... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 16.06.2005
- 12 U 381/04 -

Abschluss einer Restschuldlebensversicherung mit Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung rechtfertigt nicht die Kündigung einer Krankentagegeldversicherung durch den Versicherer

Der Kläger hatte bei der beklagten Versicherung eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. In den Versicherungsbedingungen war unter „Obliegenheiten“ bestimmt, dass der Neuabschluss einer weiteren Versicherung mit Anspruch auf Krankentagegeld nur mit Einwilligung des Versicherers vorgenommen werden darf.Im Juni 2002 nahm der Kläger ein Darlehen auf und schloss in diesem... Lesen Sie mehr