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Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.06.1980
- IVb ZR 516/80 -
BGH zur Zugewinngemeinschaft: Bei Verbleib von weniger als 15 % Restvermögen muss anderer Ehegatte Vermögensverfügung zustimmen
Grenze von 15 % gilt nur bei kleinen Vermögen
Leben die Ehegatten in einer Zugewinngemeinschaft, so bedarf bei kleinen Vermögen eine Vermögensverfügung dann gemäß § 1365 Abs. 1 BGB der Zustimmung des anderen, wenn weniger als 15 % Restvermögen verbleiben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Vater seiner Tochter aus erster Ehe im Mai 1964 ein Hausgrundstück verkauft. Seine neue Ehefrau hatte dazu nicht ihre
Landgericht und Oberlandesgericht gaben Klage statt
Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Köln gaben der Klage statt. Die Veräußerung des Grundstücks an die Beklagte sei mangels
Bundesgerichtshof verneint Zustimmungspflicht
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Die Veräußerung des Grundstücks sei nicht gemäß § 1365 Abs. 1 BGB zustimmungspflichtig gewesen. Zwar sei es richtig, dass nicht nur solche Geschäfte eines
Keine Verfügung über Vermögen als ganzes
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs habe das Oberlandesgericht das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 13.12.1977
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1981, Seite: 43 DNotZ 1981, 43 | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 1980, Seite: 765 FamRZ 1980, 765 | Zeitschrift: JuristenZeitung (JZ)
Jahrgang: 1980, Seite: 685 JZ 1980, 685 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1980, Seite: 916 MDR 1980, 916 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1980, Seite: 2350 NJW 1980, 2350 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 1980, Seite: 761 ZIP 1980, 761
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Dokument-Nr. 24141
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