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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2021
- V ZR 262/20 -
Kein Notwegerecht zwecks Erreichens einer Garage bei Anbindung des Grundstücks an öffentlichen Weg
Sicherung der Zufahrt zur Garage mittels Baulast und baurechtliche Genehmigung der Garage unerheblich
Ist ein Grundstück durch einen öffentlichen Weg mit dem Pkw erreichbar, so besteht auch dann kein Notwegerecht, wenn auf dem Grundstück eine Garage steht, die nur über das benachbarte Grundstück erreichbar ist. Dies gilt auch dann, wenn die Zufahrt zur Garage mittel Baulast gesichert ist und die Garage baurechtlich genehmigt ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Grundstückseigentümerin klagte im Jahr 2016 vor dem Landgericht Frankfurt a.M. gegen die Eigentümer des Nachbargrundstücks auf Einräumung eines Notwegerechts. Die Klägerin wollte das Nachbargrundstück nutzen, um ihre
Kein Anspruch auf Einräumung eines Notwegerechts
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf Einräumung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB zu. Es fehle insofern an einer Notlage, da die Verbindung mit dem öffentlichen Weg für die ordnungsgemäße Benutzung des Grundstücks der Klägerin ausreiche. Das Grundstück könne mit einem Pkw angefahren werden. Unerheblich sei, dass Pkw nicht auf dem Grundstück abgestellt werden können. Dies gelte auch dann, wenn der Grundstückseigentümer ein hochwertiges Fahrzeug besitzt.
Baurechtliche Genehmigung der Garage begründet keinen Anspruch auf Notwegerecht
Unbeachtlich sei nach Auffassung des Bundesgerichtshofs zudem, dass die
Unbeachtlichkeit der Sicherung der Zufahrt zur Garage mittels Baulast
Es sei nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auch unbeachtlich, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2022
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2018
[Aktenzeichen: 2-31 O 262/16] - Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.11.2020
[Aktenzeichen: 16 U 9/19]
Jahrgang: 2022, Seite: 517 GE 2022, 517 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2022, Seite: 491 MDR 2022, 491 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2022, Seite: 522 NJW-RR 2022, 522 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2022, Seite: 388 NZM 2022, 388 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2022, Seite: 308 WuM 2022, 308
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Dokument-Nr. 31913
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