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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.09.2016
- V ZR 29/16 -
BGH: Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Auszahlung der zwecks Schadensregulierung am Sondereigentum gezahlten Versicherungsleistung
Wohnungseigentümergemeinschaft muss Versicherungsleistung der Gebäudeversicherung auszahlen
Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Gebäudeversicherung abgeschlossen und zahlt diese zwecks Schadensregulierung an ein Sondereigentum eine Versicherungsleistung, so muss diese an den betroffenen Wohnungseigentümer ausgezahlt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Wasserschadens in einem zu einer Eigentumswohnung gehörenden Hobbyraum mussten in der Zeit von Februar 2013 bis April 2014 Sanierungs- und Trocknungsarbeiten ausgeführt werden. Die
Amtsgericht und Landgericht bejahten Anspruch auf Auszahlung
Sowohl das Amtsgericht Idstein als auch das Landgericht Frankfurt a.M. bejahten einen Anspruch auf
Bundesgerichtshof bejaht ebenfalls Auszahlungsanspruch
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Idstein, Urteil vom 01.12.2014
[Aktenzeichen: 32 C 9/14 (21)] - Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.12.2015
[Aktenzeichen: 2-13 S 7/15]
Jahrgang: 2016, Seite: 1333 MDR 2016, 1333 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 4 NJW-RR 2017, 4 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2017, Seite: 65 NJW-Spezial 2017, 65 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2017, Seite: 40 NZM 2017, 40 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2016, Seite: 1564 VersR 2016, 1564
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Dokument-Nr. 25808
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