Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.04.1971
- VI ZR 191/69 -
Vermieter trifft nach Ende des Mietverhältnisses Obhutspflichten gegenüber vom Mieter zurückgelassener Sachen
Verletzung der Obhutspflicht begründet Schadenersatzanspruch
Einen Vermieter trifft nach Ende des Mietverhältnisses eine aus dem Mietvertrag nachwirkende Obhutspflicht für die vom Mieter zurückgelassenen Sachen. Verletzt der Vermieter die Obhutspflicht, so kann er sich schadenersatzpflichtig machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter von zwei Grundstücken wurde im Februar 1966 gekündigt, da die Grundstücke für den Bau einer Straße benötigt wurden und deshalb die Gebäude auf dem Grundstück abgerissen werden mussten. Der Mieter betrieb auf den beiden Grundstücken einen Autohandel mit Werkstatt. Angesichts von Schwierigkeiten mit der Räumung des Betriebs, des herannahenden Abbruchtermins sowie einer bevorstehenden Geschäftsreise ins Ausland, bat er die
Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung der Obhutspflicht bestand
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Mieters. Diesem habe ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Insofern sei zu beachten gewesen, dass einen
Mieter war Mitverschulden anzulasten
Dem Mieter sei jedoch nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ein Mitverschulden anzulasten gewesen. Dieses habe zwar nicht darin gelegen, dass der Mieter die Modelle nicht rechtzeitig vor Beginn der Abrissarbeiten in Sicherheit gebracht hatte oder die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (zt/VersR 1971, 765/rb)
- Vermieter trifft bei "kalter" Wohnungsräumung verschuldensunabhängige Haftung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 45/09]) - Vermieter treffen nach Mietvertragsende Obhuts- und Aufbewahrungspflichten hinsichtlich von Geschäftspost
(Landgericht Darmstadt, Beschluss vom 24.12.2013
[Aktenzeichen: 25 T 138/13])
Jahrgang: 1971, Seite: 765 VersR 1971, 765
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17758
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17758
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.