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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.11.1971
- VI ZR 69/70 -
Sturz in Straßenbahn: Fahrgäste müssen sich stets festen Halt suchen oder Platz nehmen
Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Sturzes nach ruckartigem Anfahren
Einem Fahrgast steht kein Anspruch auf Schadenersatz zu, wenn er aufgrund des ruckartigen Anfahrens der Straßenbahn fällt und sich verletzt. Denn grundsätzlich muss sich jeder Fahrgast selbst sicheren Halt verschaffen. Einem Straßenbahnführer treffen keine diesbezüglichen Sorgfaltspflichten. Dies gilt auch, wenn ein armamputierter Fahrgast eingestiegen ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 1966 stürzte ein etwa 71-jähriger
Kein Anspruch auf Schadenersatz
Der Bundesgerichtshof entschied gegen den
Kein Schuldvorwurf wegen ruckartigem Anfahren
Dem Straßenbahnführer sei nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht deswegen ein Schuldvorwurf zu machen, weil er ruckartig losgefahren ist. Denn selbst beim normalen
Keine Pflicht zur Überprüfung der Standsicherheit der Fahrgäste
Der Bundesgerichtshof hielt es zudem für nicht erforderlich, dass der Straßenbahnführer überprüft, ob alle Fahrgäste einen Sitzplatz oder einen sicheren Halt gefunden haben. Vielmehr müsse dafür jeder
Behinderung des Fahrgastes begründete keine Sorgfaltspflichten
Eine besondere Sorgfaltspflicht könne zwar in Ausnahmefällen angenommen werden, so der Bundesgerichtshof. So etwa, wenn der
Die Entscheidung ist aus dem Jahr 1971 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (zt/VersR 1972, 152/rb)
- Sturz aufgrund Notbremsung einer Straßenbahn: Fahrgast muss stets mit berechtigter Notbremsung rechnen und sich daher sicheren Halt verschaffen
(Oberlandesgericht Dresden, Hinweisbeschluss vom 26.03.2014
[Aktenzeichen: 7 U 1506/13]) - Hinweispflicht des Busfahrers zur korrekten Positionierung eines Rollstuhls bei erkennbarer schwerer Behinderung eines Fahrgastes
(Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 03.04.2014
[Aktenzeichen: 4 U 484/11])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1972, Seite: 152 VersR 1972, 152
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Dokument-Nr. 19206
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