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Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.08.2018
- VIII ZR 99/17 -
BGH: Wohnungsmieter steht auch bei Überlassen der Wohnung an Familienangehörige Instandsetzungsanspruch gegen Vermieter zu
Tatsächliche Nutzung der Wohnung durch Mieter keine Voraussetzung für Mangelbeseitigungsanspruch
Auch wenn ein Wohnungsmieter die Wohnung Familienangehörigen überlassen hat, steht ihm gegen den Vermieter der Anspruch auf Instandsetzung gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB zu. Denn der Mangelbeseitigungsanspruch knüpft nicht an die tatsächliche Nutzung der Wohnung durch den Mieter. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall war die Gastherme einer
Amtsgericht und Landgericht wiesen Klage ab
Sowohl das Amtsgericht Bad Homburg als auch das Landgericht Frankfurt a.M. wiesen die Klage ab. Nach Ansicht des Landgerichts fehle es für die Klage an einem
Bundesgerichtshof bejaht Rechtsschutzbedürfnis der Klage
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Kläger und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Der Klage fehle es nicht an dem
Anspruch auf Instandsetzung trotz Überlassen der Wohnung an Dritte
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom 15.06.2016
[Aktenzeichen: 2 C 2295/14 (27)] - Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2017
[Aktenzeichen: 2-17 S 53/16]
Jahrgang: 2018, Seite: 1213 GE 2018, 1213 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2018, Seite: 1237 MDR 2018, 1237 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2018, Seite: 641 WuM 2018, 641
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Dokument-Nr. 26653
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