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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.12.2017
- XI ZR 152/17 -
BGH zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines strukturierten Darlehens
Aufklärungspflichtverletzung aus Finanzierungsberatungsvertrag rechtfertigt nicht grundsätzlich Rückabwicklung des Darlehensvertrags
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit den Aufklärungspflichten einer Bank zu beschäftigen, die ihrem Kunden im Rahmen einer Finanzierungsberatung den Abschluss eines im Hinblick auf die Zinsen wechselkursbasierten Darlehensvertrags empfohlen hatte.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen mit rund 18.000 Einwohnern, und die beklagte
Entscheidungen der Vorinstanzen
Mit der Klage verlangt die Klägerin die Rückzahlung der an die Beklagte geleisteten
Darlehensvertrag ist nicht wegen Sittenwidrigkeit nichtig
Auf die vom Kammergericht zugelassene Revision der Klägerin hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Kammergericht zurückverwiesen. Dabei hat der Bundesgerichtshof die Auffassung des Berufungsgerichts bestätigt, dass der Darlehensvertrag nicht nach § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. Nach den unangegriffenen Feststellungen des Kammergerichts lag zu dem für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses der vertragliche Zinssatz unterhalb des Marktzinses; bei anderer Entwicklung des Wechselkurses hätte sich die Klägerin besser gestellt als bei Fortführung des umgeschuldeten Darlehens.
BGH bejaht zum Schadensersatz verpflichtende Aufklärungspflichtverletzung
Dagegen hat der Bundesgerichtshof anders als die Vorinstanzen eine zum Schadensersatz verpflichtende Aufklärungspflichtverletzung der Beklagten bejaht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft die
Aufklärungspflichtverletzung führt lediglich zum Anspruch auf Ersatz der durch die gewählte Finanzierung entstandenen Mehrkosten
Nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache wird das Berufungsgericht auf der Grundlage der Rechtsausführungen des Bundesgerichtshofs die erforderlichen weiteren Feststellungen zu treffen haben. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Schadenshöhe. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts rechtfertigt eine Aufklärungspflichtverletzung aus einem Finanzierungsberatungsvertrag eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2017
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Berlin, Urteil vom 19.02.2015
[Aktenzeichen: 37 O 24/14] - Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.02.2017
[Aktenzeichen: 26 U 32/15]
- Bank muss Vertragspartner eines Swap-Vertrags nicht über negativen Marktwert aufklären
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.01.2015
[Aktenzeichen: XI ZR 316/13]) - OLG Karlsruhe: Banken dürfen keine Bearbeitungsgebühr für Anschaffungsdarlehen erheben
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2011
[Aktenzeichen: 17 U 192/10])
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