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Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.06.2013
- XII ZR 143/11 -
BGH: Keine vertragswidrige Gebrauchsüberlassung an Dritte bei Verbleib des nicht mietenden Ehegatten in Ehewohnung
Nicht mietender Ehegatte ist nicht Dritter im Sinne von § 540 BGB
Trennt sich ein Ehepaar und zieht einer der Ehegatten aus der Wohnung aus, so verliert sie dadurch nicht ihre Eigenschaft als Ehewohnung. Ist der verbleibende Ehegatte nicht Mieter, ist eine Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen einer vertragswidrigen Gebrauchsüberlassung an einen Dritten unzulässig. Denn der verbleibende, nicht mietende Ehegatte ist in diesem Fall nicht Dritter im Sinne von § 540 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2006 trennte sich eine Ehepaar. Die Ehefrau zog daraufhin aus der von ihr angemieteten Wohnung aus und beantragte die Scheidung. Der Ehemann, selbst nicht Mieter der Wohnung, verblieb in dieser. Nachdem die Vermieterin davon Kenntnis erhielt, kündigte sie nach erfolgloser Abmahnung das
Amtsgericht und Landgericht verneinten Wirksamkeit der Kündigung
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Hamburg verneinten die Wirksamkeit der
Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Recht zur Kündigung
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Vermieterin zurück. Ihr habe kein Recht zur
Qualifizierung als Ehewohnung hängt nicht vom Verbleib beider Eheleute in Wohnung ab
Die Wohnung verliere nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ihre Eigenschaft als
Keine endgültige Aufgabe der Ehewohnung durch Ehefrau
Da die Ehefrau während des gesamten Scheidungsverfahrens beabsichtigte in die Wohnung zurückzukehren, habe sie die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 30.09.2010
[Aktenzeichen: 44 C 125/10] - Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.11.2011
[Aktenzeichen: 316 S 72/10]
Jahrgang: 2013, Seite: 899 MDR 2013, 899 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 2507 NJW 2013, 2507 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2013, Seite: 786 NZM 2013, 786
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Dokument-Nr. 23738
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