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Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.01.2009
- XII ZR 54/06 -
Unterhaltskosten: Studentin ist Wohnortwechsel für Hochschulbesuch zumutbar
Kosten der Ausbildung müssen so gering wie möglich gehalten werden
Um die Unterhaltskosten zu reduzieren, ist es einem Studenten grundsätzlich zuzumuten, sich eine Wohnung am Studienort zu suchen. Dabei sind die Interessen beider Parteien gegeneinander abzuwägen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Fall wohnte eine Studentin im Haus ihrer Mutter. Nach dem Realschulabschluss machte sie eine Ausbildung als Sozialassistentin, besuchte die Fachoberschule und begann nach einigen Monaten Wartezeit ein
Besondere Beeinträchtigungen der Studentin durch Wohnortwechsel nicht erkennbar
Das Oberlandesgericht hatte bereits die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.01.2010
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
Jahrgang: 2009, Seite: 626 BGHReport 2009, 626 | Zeitschrift: Familien-Rechts-Berater (FamRB)
Jahrgang: 2009, Seite: 173 FamRB 2009, 173 | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2009, Seite: 762 FamRZ 2009, 762 | Zeitschrift: Familie und Recht (FuR)
Jahrgang: 2009, Seite: 409 FuR 2009, 409 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2009, Seite: 696 MDR 2009, 696 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2009, Seite: 1742 NJW 2009, 1742
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Dokument-Nr. 9016
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