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Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 19.12.2023
- 2 BvC 4/23 -
Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin wiederholt werden
Wahlprüfungsbeschwerde nur teilweise erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag über den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 hinausgehend in weiteren 31 Wahlbezirken des Landes Berlin sowie den zugehörigen Briefwahlbezirken für ungültig erklärt und eine Wiederholungswahl angeordnet. Zudem hat er den genannten Beschluss des Bundestages insoweit aufgehoben, als die Bundestagswahl in sieben Wahlbezirken und den damit verbundenen Briefwahlbezirken für ungültig erklärt wurde.
Am 26. September 2021 fand in
Genauere Prüfung führt zu Änderungen in wenigen Wahlbezirken
Das BVerfG hat den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 im Ergebnis überwiegend bestätigt. Der Bundestag hat das Wahlgeschehen jedoch unzureichend aufgeklärt, da er auf die gebotene Beiziehung und Auswertung der Niederschriften der einzelnen Wahlbezirke verzichtet hat. Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht nachgeholt. Daraus ergibt sich, dass einerseits die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2023
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33590
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