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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wahlfehler“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 19.12.2023
- 2 BvC 4/23 -

Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin wiederholt werden

Wahlprüfungsbeschwerde nur teilweise erfolgreich

Das Bundes­verfassungs­gericht hat die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag über den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 hinausgehend in weiteren 31 Wahlbezirken des Landes Berlin sowie den zugehörigen Briefwahlbezirken für ungültig erklärt und eine Wiederholungswahl angeordnet. Zudem hat er den genannten Beschluss des Bundestages insoweit aufgehoben, als die Bundestagswahl in sieben Wahlbezirken und den damit verbundenen Briefwahlbezirken für ungültig erklärt wurde.

Am 26. September 2021 fand in Berlin die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Zugleich wurden die Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen durchgeführt sowie über einen Volksentscheid abgestimmt. Am Wahltag fand auch der Berlin-Marathon statt. Beim Bundestag wurden insgesamt 1.713 Wahleinsprüche eingelegt, die ausschließlich oder teilweise das Wahlgeschehen in Berlin betrafen. Der Bundestag stellte in 327 Wahlbezirken der zwölf Wahlkreise mandatsrelevante Wahlfehler fest. Diese Wahlbezirke sind wegen gemeinsam gebildeter Briefwahlbezirke mit 104 weiteren Wahlbezirken verbunden. Mit Beschluss vom 10. November 2022... Lesen Sie mehr

Verfassungsgerichtshof Berlin, Urteil vom 16.11.2022
- 154/21 -

Verfassungs­gerichts­hof des Landes Berlin erklärt die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirks­verordneten­versammlungen vom September 2021 für ungültig

Eine nur punktuelle Wahlwiederholung in einzelnen Wahlkreisen wäre angesichts der Vielzahl und Schwere der Wahlfehler nicht geeignet

Der Verfassungs­gerichts­hof des Landes Berlin hat die Wahlen zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Berliner Bezirks­verordneten­versammlungen (BVVen) vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Die Entscheidung erging in dem Wahlprüfungs­verfahren über die Einsprüche der Landeswahlleitung, der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport sowie der politischen Parteien AfD und Die PARTEI. Die Einsprechenden hatten die Wahlen jeweils teilweise – in unterschiedlichem Umfang – angefochten.

Nach umfassender Auswertung aller 2.256 Protokolle aus sämtlichen Berliner Wahllokalen, der von der Landeswahlleitung zur Verfügung gestellten Daten sowie Prüfung der rund hundert Schriftsätze der insgesamt über 3.000 Verfahrensbeteiligten ist der Verfassungsgerichtshof zu der Überzeugung gelangt, dass verfassungsrechtliche Standards nur durch die komplette Ungültigkeitserklärung der... Lesen Sie mehr