wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.07.2006
2 BvR 1058/05 -

Finanzgerichte von Berlin und Brandenburg können zusammengelegt werden

Verfassungsbeschwerde eines Richters unzulässig

Am 26. April 2004 schlossen die Länder Berlin und Brandenburg einen Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte. Die Parlamente beider Länder stimmten dem Staatsvertrag durch Gesetz zu. Auf dieser Grundlage wurden zum 1. Juli 2005 ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht in Berlin und ein gemeinsames Landessozialgericht in Potsdam errichtet. Zum 1. Januar 2007 sollen ein gemeinsames Finanzgericht in Cottbus und ein gemeinsames Landesarbeitsgericht in Berlin folgen.

Die Verfassungsbeschwerde eines Richters am Finanzgericht Berlin, der sich unter anderem gegen die Auflösung des Finanzgerichts Berlin und eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses mit beiden Ländern in Cottbus wendet, war erfolglos. Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

1. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Die Regelungen des Gesetzes und des Staatsvertrages greifen nicht direkt in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers ein. Insbesondere ergibt sich erst aus der konkreten Versetzungsverfügung, ob es zu einer Versetzung des Beschwerdeführers an das gemeinsame Finanzgericht in Cottbus kommt. Gegen diese Maßnahme steht dem Beschwerdeführer, da es sich um eine Maßnahme infolge der Veränderung der Gerichtsorganisation handelt, der Rechtsweg vor dem Dienstgericht offen. Diesen Rechtsweg muss der Beschwerdeführer zunächst erschöpfen.

2. Darüber hinaus ist eine Verletzung der persönlichen und sachlichen Unabhängigkeit der Richter nicht festzustellen. Gegen eine Versetzung von Berliner Richtern an das gemeinsame Finanzgericht bestehen auch vor dem Hintergrund des außerhalb der Landesgrenzen von Berlin gewählten Gerichtssitzes Cottbus keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Verfassung gebietet nicht, dass ein Richter sein konkretes Richteramt an einem innerhalb der Landesgrenzen befindlichen Gericht ausüben muss. Entscheidend ist, dass es sich bei dem vorgesehenen Finanzgericht Berlin-Brandenburg um ein Gericht handelt, welches (auch) zur Berliner Landesgerichtsbarkeit gehört.

Soweit die Länder Berlin und Brandenburg geregelt haben, dass die planmäßigen Richter eines gemeinsamen Fachobergerichtes im Dienste beider Länder stehen, ist dies ebenfalls verfassungsrechtlich zulässig. Es gibt keinen verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz des Richteramtsrechts, wonach ein Richter, der sein Richteramt an einem länderübergreifenden Gericht innehat, nicht im Dienste mehrerer Länder stehen kann. Dies stellt auch keinen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit dar; denn ungeachtet der Anzahl seiner Dienstherren bleibt der Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 72/06 des BVerfG vom 08.08.2006

Aktuelle Urteile aus dem Staatsrecht | Verfassungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Verfassungsbeschwerde | verfassungsgemäß

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2839 Dokument-Nr. 2839

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss2839

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?