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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.01.2023
- 2 BvR 1719/21 -
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Sicherungsverwahrten gegen die mehrtägige Fesselung während eines Krankenhausaufenthalts
Mehrtägige Fesselung von Sicherungsverwahrtem in Krankenhaus verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die sich über 96 Stunden erstreckende Fesselung während eines Krankenhausaufenthalts den sicherungsverwahrten Beschwerdeführer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verletzt.
Der Beschwerdeführer leidet unter verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die bereits in der Vergangenheit Behandlungen in Krankenhäusern außerhalb des Vollzugs erforderlich machten. Vom 13. bis zum 16. Oktober 2020 befand er sich in stationärer Behandlung in einem Universitätsklinikum. Während dieser Zeit war er, außer während der Vollnarkose, durchgängig gefesselt, entweder mit überkreuzten Händen oder per am Bettrahmen befestigter Fußfessel. Der Beschwerdeführer stellte einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung und Eilrechtsschutz hinsichtlich der Umstände seiner Ausführung ins Krankenhaus. Er sei insgesamt mehr als 96 Stunden ununterbrochen gefesselt gewesen, was Bewegungsfreiheit und Schlaf beeinträchtigt habe. Mit der am Bettrahmen befestigten Fußfessel sei ein Drehen oder Anwinkeln der Beine nicht möglich gewesen. Die
BVerfG bejahrt Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2023
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32692
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