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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.01.2009
- 2 BvR 2487/08 -
Verfassungsbeschwerde gegen Bußgeldbescheid wegen Raserei: BVerfG verhängt eine Missbrauchsgebühr
Autofahrer hielt Fahrverbot nach Geschwindigkeitsüberschreitung für verfassungswidrig und ging durch alle Instanzen
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde, mit der sich der Beschwerdeführer gegen die Verhängung eines Bußgelds und eines Fahrverbots wendet, nicht zur Entscheidung angenommen. Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer wegen völliger Substanzlosigkeit seiner Ausführungen und offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Verfassungsbeschwerde eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 € auferlegt, weil das Bundesverfassungsgericht an der Erfüllung seiner Aufgaben nicht dadurch gehindert werden darf, dass es sich mit für jedermann erkennbar aussichtslosen Verfassungsbeschwerden befassen muss und deshalb anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann.
Der Beschwerdeführer hat sich in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen Bußgeldbescheid des Regierungspräsidiums Kassel gewandt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main ordnete in seinem Urteil eine
Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 6/09 des BVerfG vom 27.01.2009
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Dokument-Nr. 7344
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