wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2.5/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.02.2023
1 C 19.21 -

Voraussetzungen der Auswertung digitaler Datenträger durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Asylverfahren

Handydaten­auswertung zur Identitäts­ermittlung von Asylantragssteller oftmals rechtswidrig

Die bei Fehlen von Pässen oder Passersatzpapieren regelmäßig erfolgende Auswertung digitaler Datenträger (u.a. Mobiltelefone) durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) bei der Registrierung von Asylantragstellern ist ohne hinreichende Berücksichtigung sonstiger vorliegender Erkenntnisse und Dokumente nicht rechtmäßig. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Die Klägerin, ihren Angaben zufolge eine afghanische Staatsangehörige, reiste 2019 ins Bundesgebiet ein und stellte einen Asylantrag, ohne einen gültigen Pass oder Passersatz vorzulegen. Zum Identitätsnachweis reichte sie u.a. eine von afghanischen Behörden ausgestellte sogenannte Tazkira (Ausweisdokument ohne biometrische Daten) und eine Heiratsurkunde ein. Das Bundesamt forderte die Klägerin auf, ihr Mobiltelefon herauszugeben sowie dessen Zugangsdaten mitzuteilen. Dem kam die Klägerin nach. Nach kurzfristiger Auslesung und Datenspeicherung erhielt sie das Mobiltelefon zurück.

VG: Anordnung der Herausgabe der Handydaten rechtswidrig

Auf ihre Klage hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Anordnung gegenüber der Klägerin, die Zugangsdaten für ihr Mobiltelefon zur Verfügung zu stellen, rechtswidrig und das Bundesamt nicht berechtigt gewesen sei, die Daten der Klägerin von ihrem Mobiltelefon auszulesen, mittels Software auszuwerten, den aus der Auswertung generierten Ergebnisreport für das Asylverfahren freizugeben und der Entscheidung über den Asylantrag zugrunde zu legen. Die sonst vorliegenden Erkenntnisse und Dokumente hätten gegenüber der Datenauswertung ein milderes Mittel zur Identitätsfeststellung dargestellt.

Mildere Mittel zur Identitätsprüfung vorrangig

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt und die dagegen gerichtete Revision des Bundesamtes zurückgewiesen. Die Auswertung digitaler Datenträger zur Ermittlung von Identität und Staatsangehörigkeit eines Ausländers ist erst zulässig, wenn der Zweck der Maßnahme, bezogen auf den Zeitpunkt ihrer Anordnung, nicht durch mildere Mittel erreicht werden kann (§ 15 a Abs. 1 Satz 1 AsylG). Im Fall der Klägerin standen nach den bindenden Feststellungen des Verwaltungsgerichts mildere und damit vom Bundesamt vorrangig heranzuziehende Mittel - hier: Tazkira, Heiratsurkunde, Registerabgleiche und Nachfrage beim Sprachmittler zu sprachlichen Auffälligkeiten - zur Gewinnung weiterer Indizien zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit zur Verfügung. Damit erweist sich die an die Klägerin gerichtete Aufforderung, ihre Zugangsdaten für die Auswertung ihres Mobiltelefons mitzuteilen, als unverhältnismäßig und deshalb rechtswidrig. Entsprechendes gilt für die Auswertung des Datenträgers.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2023
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Asylrecht | Ausländerrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32658 Dokument-Nr. 32658

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32658

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2.5 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (2)

 
 
Angelika Skibbe schrieb am 23.02.2023

Als Richter hat man sicher Vorbildwirkung, keine Frage! Ich finde das Urteil nicht richtig, denn was hat die politische Symphathie zu irgendeiner politischen Richtung bitte mit dem Fachwissen zu tun? Unsere Jutstiz scheint mir seit Jahren der Politik hörig zu sein und nicht mehr unabhängig ihre Arbeit machen können - Beispiele in bereit rechtskräftigen Urteilen quer durch die Rechtsgebiete, gibt es wohl genug. Was ist bloß los mit unserer Jutitz in der so hochgelobten Demokratie, die ich - und nicht nur ich - seit langem bezweifle und leider n ichts ändern kann. Möge man in Zukunft mehr an den geleisteten Eid und nicht an die aktuelle Politik gebunden sein!

Angelika Skibbe schrieb am 23.02.2023

Als Richter hat man sicher Vorbildwirkung, keine Frage! Ich finde das Urteil nicht richtig, denn was hat die politische Symphathie zu irgendeiner politischen Richtung bitte mit dem Fachwissen zu tun? Unsere Jutstiz scheint mir seit Jahren der Politik hörig zu sein und nicht mehr unabhängig ihre Arbeit machen können - Beispiele in bereit rechtskräftigen Urteilen quer durch die Rechtsgebiete, gibt es wohl genug. Was ist bloß los mit unserer Jutitz in der so hochgelobten Demokratie, die ich - und nicht nur ich - seit langem bezweifle und leider n ichts ändern kann.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?