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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.09.2017
- BVerwG 2 C 30.16 -
Besoldungsreform für Professoren in Rheinland-Pfalz verfassungsgemäß
Kürzung von Leistungsbezügen kann verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die mit Wirkung vom 1. Januar 2013 im Land Rheinland-Pfalz eingeführte teilweise Anrechnung des erhöhten Grundgehalts auf die Leistungsbezüge von Professoren verfassungsgemäß ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist
BVerwG erklärt teilweise Anrechnung pauschaler Besoldungserhöhung für verfassungsgemäß
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidungen. Die teilweise Anrechnung der pauschalen Besoldungserhöhung ist
Teilweise Abschmelzung bestehender Leistungszulagen nicht sachwidrig
Das ist hier der Fall. Der Bundesgesetzgeber hatte im Jahr 2002 die Besoldungsordnung W für Professoren eingeführt. Diese löste die ältere Besoldungsordnung C ab, welche einen Anstieg der
Eine Verletzung des Mindestalimentationsniveaus hat der Kläger nicht geltend gemacht. Sie hätte auch nicht auf die Veränderung eines Besoldungsbestandteils, sondern nur darauf gestützt werden können, dass die Gesamtbesoldung, bestehend aus
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2017
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 15.09.2015
[Aktenzeichen: 1 K 1913/14.TR] - Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 05.10.2016
[Aktenzeichen: 2 A 11124/15.OVG]
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Dokument-Nr. 24893
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