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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Besoldung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 03.07.2024
- 26 K 323.13 -
Besoldung von Berliner Juniorprofessoren verfassungswidrig
Sparmaßnahmen dürfen nicht nur zulasten von Beamten gehen
Die Besoldung von Juniorprofessoren in Berlin in der Besoldungsgruppe W 1 in den Jahren 2012 bis 2017 war nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Berlin verfassungswidrig zu niedrig. Dies hat das Gericht im Fall eines Klägers entschieden, der ab 2012 für sechs Jahre als nach W 1 besoldeter Juniorprofessor und Beamter auf Zeit an einer Berliner Universität tätig war.
Nach den eingeholten Auskünften und Berechnungen der 26. Kammer wurden die aus dem Grundgesetz abgeleiteten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an eine amtsangemessene Alimentation, die auch auf die W-Besoldung anwendbar seien, in den streitgegenständlichen Jahren nicht eingehalten. In den Jahren 2012 bis 2015 seien vier der fünf Parameter, in den Jahren 2016 und 2017 weiterhin zwei Parameter einer verfassungswidrigen Unteralimentation erfüllt.Eine Gesamtwürdigung der alimentationsrelevanten Aspekte führe für den gesamten Zeitraum zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der W 1-Besoldung. Hierbei maß die Kammer insbesondere... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 04.12.2023
- 5 K 77/21 -
Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig
Verwaltungsgericht hat die Frage zur Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt
Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte so genannte Hauptstadtzulage in Höhe von 150,00 Euro monatlich (§ 74 a des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin) ist verfassungswidrig. Sie verstößt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot.
Der Kläger des Verfahrens war Beamter in einem Berliner Bezirksamt. Er war zunächst Obermagistratsrat (Besoldungsgruppe A 14), sodann wurde er Magistratsdirektor (Besoldungsgruppe A 15); inzwischen befindet er sich im Ruhestand. Mit seiner Klage macht er geltend, der Ausschluss höherer Besoldungsgruppen als A 13 verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das besoldungsrechtliche Abstandsgebot.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 17.10.2023
- 3 A 2043/22 -
Keine nachträglich höhere Besoldung für Realschullehrerin im Ruhestand
Kriterium praxisbezogener Lehrerfahrung nicht für eine sachgerechte Besoldungsgestaltung geeignet
Lehrkräften für die Sekundarstufe I, die nach altem Ausbildungsrecht studiert haben und in die Besoldungsgruppe A 12 BesO NRW alte Fassung (a.F.) eingestuft waren, steht kein Anspruch auf höhere Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 13 BesO NRW a.F. (wie einem Studienrat) zu. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.
Die Klägerin studierte von 1977 bis 1982 für die Befähigung zum Lehramt der Sekundarstufe I. 1987 wurde sie zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt und in ein Amt der Besoldungsgruppe A 12 BBesO a.F. eingewiesen. Ihren Dienst verrichtete sie bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand an einer Realschule. Gegen ihre Besoldung erhob die Klägerin beim Landesbeamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.06.2023
- 2 C 11.21 -
Schleswig-holsteinische Regelung zur Anpassung der Professorenbesoldung verfassungskonform
Kürzung von Leistungsbezügen nicht sachwidrig
Die mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Schleswig-Holstein eingeführte Regelung des Landesbesoldungsgesetzes, die eine vollständige Verminderung von vor dem Jahr 2013 gewährten Leistungsbezügen durch die im Zuge der Besoldungsreform vorgenommene Grundgehaltserhöhung ermöglicht, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Kläger sind Universitäts-Professoren (Besoldungsgruppen W 2 und W 3) im schleswig-holsteinischen Landesdienst und beziehen seit langem neben ihrem Grundgehalt Leistungsbezüge. Im Jahr 2012 beanstandete das Bundesverfassungsgericht die Regelung der hessischen W-Besoldung als nicht die Mindestalimentation sichernd und deshalb als verfassungswidrig. In der Folgezeit erließen die Bundesländer... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.06.2023
- 2 C 4.22 -
Bremer Regelung zur Besoldung von Professoren verfassungswidrig
BVerwG hat das anhängige Verfahren ausgesetzt und die Sache dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt
Das Bundesverwaltungsgericht hält die zum 1. Januar 2013 in Bremen eingeführte Regelung der Besoldung von Professoren für verfassungswidrig. Daher hat es das anhängige Verfahren ausgesetzt und die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Anfang 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Besoldung von Professoren der Besoldungsgruppe W2 verfassungswidrig ist. Einige Bundesländer haben sich dazu entschlossen, dieses Defizit durch eine Erhöhung der Grundgehälter dieser Gruppe von Professoren auszugleichen und diese Erhöhung auf die den Professoren zuvor gewährten individuellen Leistungsbezüge anzurechnen.... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16.06.2023
- 26 K 245/23, 26 K 246/23 und 26 K 247/23 -
Berliner Richterbesoldung in 2016 und 2017 verfassungswidrig
Besoldung genügt den verfassungsrechtlichen Mindestvorgaben nicht
Die Besoldung der Berliner Richter und Staatsanwälte in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 war in den Jahren 2016 und 2017 - wie bereits in den Jahren 2009 bis 2015 - in verfassungswidriger Weise zu niedrig. Für die Jahre 2018 bis 2021 ist hingegen eine verfassungswidrige Unteralimentation nicht festzustellen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in ausgewählten Verfahren entschieden.
Die drei Kläger der entschiedenen Verfahren sind Richter des Landes Berlin. Zwei Richter befinden sich als Richter am Amtsgericht bzw. Richter am Landgericht in der (Eingangs-)Besoldungsgruppe R 1, der dritte, ein Vorsitzender Richter am Landgericht, wird nach der Besoldungsgruppe R 2 besoldet. Sie berufen sich auf das Bundesverfassungsgericht, das in den letzten Jahren Maßstäbe dafür... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 28.09.2022
- 5 LB 59/20, 5 LC 202/17,5 LC 206/17, 5 LC 207/17, 5 LC 208/17, u.a. -
Klagen auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung niedersächsischer Beamter erfolglos
Keine Entschädigungszahlungen wegen altersdiskriminierenden Besoldung
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Berufungen gegen eine Vielzahl von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg zurückgewiesen, mit denen diese Klagen niedersächsischer Beamter auf Zahlung von Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung abgewiesen hatten.
Bis Ende des Jahres 2016 richtete sich die Besoldung von niedersächsischen Beamten nach sog. Dienstaltersstufen. Dabei bildete das in Abhängigkeit vom Lebensalter bestimmte Besoldungsdienstalter den Anknüpfungspunkt für die erstmalige Zuordnung eines Beamten zu einer Besoldungsstufe. Der Europäische Gerichtshof sah mit Urteil vom 8. September 2011 eine Vergütung nach dem Lebensalter... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 15.09.2022
- 1 K 951/18 und 1 K 4831/20 -
Kein Anspruch auf höhere Besoldung für Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I
Unterschiedliche Ausbildungsanforderungen stellt sachlichen Grund für unterschiedliche Besoldungszuordnung dar
Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen, die die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I (Grund-, Haupt- und Realschule sowie die Klassen 5 bis 10 an Gymnasien) vor der Lehrerausbildungsreform im Jahr 2009 erlangt haben, müssen besoldungsrechtlich nicht wie Studienräte behandelt werden, die die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II, die auch die Oberstufe an Gymnasien umfasst, erworben haben. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit gestern verkündeten Urteilen entschieden und die Klagen von zwei Lehrerinnen abgewiesen.
Beide Klägerinnen hatten die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I erworben und waren bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand entsprechend ihrer Lehramtsbefähigung gemäß der gesetzlichen Regelung der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet. Gegen Ende ihrer aktiven Dienstzeit legten sie hiergegen Widerspruch ein und erhoben anschließend Klage. Sie verlangten, wie Studienräte der Besoldungsgruppe... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2022
- 26 K 9086/18 und 26 K 9087/18 -
Grundschullehrer haben keinen Anspruch auf gleiche Besoldung wie Studienräte
Einteilung in Besoldungsgruppen verletzt nicht den Gleichheitsgrundsatz
Grundschullehrer haben keinen Anspruch darauf, wie Studienräte besoldet zu werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klagen zweier Grundschullehrerinnen abgewiesen.
Die Klägerinnen sind als Beamtinnen auf Lebenszeit in die Besoldungsgruppe A 12 eingestuft. Sie begehren die Einstufung in die mit einem höheren Grundgehalt ausgewiesene Besoldungsgruppe A 13 sowie die Gewährung einer Studienratszulage. Sie sind der Auffassung, dass sowohl ihre Ausbildungen wie auch ihre ausgeübten Tätigkeiten sich von denen der mit A 13 zuzüglich einer Studienratszulage besoldeten ... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2022
- 26 K 2275/14, 26 K 6317/14 und 26 K 258/15 -
Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig
VG Düsseldorf erbittet Klärung durch Bundesverfassungsgericht
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Regelungen über die Besoldung der Richter und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen (konkret: Grundgehälter der Besoldungsgruppen R 1, R 2 und B 3) in den Jahren 2013 und 2014 mit dem sog. Alimentationsprinzip nach Art. 33 A bs. 5 des Grundgesetzes vereinbar sind.
Die Kläger in drei Parallelverfahren sind zwei Richter (Besoldungsgruppen R 1 und R 2) sowie ein inzwischen im Ruhestand befindlicher Beamter (Besoldungsgruppe B 3) im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie machen mit ihren Klagen geltend, sie seien in den Jahren 2013 und 2014 nicht amtsangemessen besoldet worden. Mit dem Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014... Lesen Sie mehr
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