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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.11.2011
- BVerwG 2 C 57.09 -
BVerwG: Hans Eichel hat keinen Anspruch auf Beamtenruhegehalt neben höherer Ministerpension
Auszahlung eines zusätzlichen Ruhegehalts auf Grund eines früheren Dienstverhältnisses als Beamter ausgeschlossen
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass § 20 Abs. 1 des Bundesministergesetzes (BMinG)* die Auszahlung eines Ruhegehalts auf Grund eines früheren Dienstverhältnisses als Beamter neben einer höheren Ministerpension ausschließt.
Hans Eichel (Kläger) war von Oktober 1975 bis April 1991
Regelung in § 20 Abs. 1 BMinG dient zur Vermeidung einer Überversorgung
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die beklagte Stadt das
Anteilige Auszahlung des Ruhegehalts aus früherem Amtsverhältnis als Ministerpräsident nicht ausgeschlossen
Das Bundesverwaltungsgericht hatte nicht darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe das Land Hessen dem Kläger
Erläuterungen
* - § 20 Abs. 1 BMinG lautet:
„Steht einem … ehemaligen Mitglied der Bundesregierung auf Grund eines früheren Dienstverhältnisses als
** - § 9 Abs. 4 Satz 1 LRBezG i.d.F. vom 5. August 1993 lautet:
„Bezieht ein ehemaliges Mitglied der Landesregierung neben Übergangsgeld oder
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2011
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 25.04.2008
[Aktenzeichen: 1 E 1066/06] - Ruhestandsbezüge: Keine Doppelversorgung für früheren Bundesminister der Finanzen Hans Eichel
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 01.10.2009
[Aktenzeichen: 8 A 1891/09])
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Dokument-Nr. 12628
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