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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bundesminister“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 01.11.2022
- 6 L 174/22 -
Bundeskabinett durfte Aussagegenehmigung für Merkel und Seehofer für einen Zivilprozess ablehnen
Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung ihres Amtsverhältnisses weiter
Die ehemalige Bundeskanzlerin und der frühere Bundesinnenminister sind nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin daran gehindert, als Zeugen in einem Zivilprozess auszusagen, weil ihnen zu Recht die dafür erforderliche Aussagegenehmigung verweigert wurde.
In einem beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg anhängigen zivilrechtlichen Verfahren begehrt ein früherer Abteilungsleiter im Bundesministerium des Innern die Unterlassung einer Berichterstattung der "BILD am Sonntag". Diese hatte berichtet, dessen Versetzung in den einstweiligen Ruhestand im Frühsommer 2018 habe ihren Grund in der sog. "Bremer BAMF-Affäre" gehabt. Nach Auffassung des Abteilungsleiters trifft dies nicht zu. Das genannte Zivilgericht hat im September 2021 beschlossen, über die Frage Beweis zu erheben durch Vernehmung der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel und des früheren Bundesinnenministers Horst Seehofer. Das Bundeskabinett... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 12.05.2022
- VG 2 K 166/20 -
Unterlagen zur Karenzzeit früherer Bundesminister bleiben geheim
Kein Anspruch auf Zugang zur Akte des Karenzzeitgremium nach Informationsfreiheitsgesetz
Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt keinen Anspruch auf Zugang zu einer Akte des sog. Karenzzeitgremiums. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Seit 2015 müssen Mitglieder der Bundesregierung anzeigen, wenn sie innerhalb der ersten 18 Monate nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen. Während dieser Karenzzeit kann die Bundesregierung die Beschäftigung untersagen; sie trifft ihre Entscheidung auf Empfehlung eines aus drei Mitgliedern bestehenden beratenden... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 16.12.2014
- 2 BvE 2/14 -
Antrag der NPD gegen die Bundesfamilienministerin wegen negativer Äußerungen in einem Zeitungsinterview erfolglos
Von der NPD angegriffene Äußerung ist politischem Meinungskampf zuzuordnen und unterliegt daher nicht dem Neutralitätsgebot
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage der NPD gegen die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wegen einer Äußerung in einem Zeitungsinterview vor der Landtagswahl 2014 in Thüringen zurückgewiesen. Zwar sind die Mitglieder der Bundesregierung bei Wahrnehmung ihrer amtlichen Funktion zu strikter Neutralität gegenüber den politischen Parteien verpflichtet. Das Neutralitätsgebot gilt jedoch nur, soweit die Äußerung eines Mitglieds der Bundesregierung unter spezifischer Inanspruchnahme der Autorität seines Amtes oder der damit verbundenen Ressourcen erfolgt. Im konkreten Fall ist ein solcher Bezug weder den äußeren Umständen noch dem Interview selbst zu entnehmen. Daher ist die von der NPD angegriffene Äußerung dem politischen Meinungskampf zuzuordnen, der nicht dem Neutralitätsgebot unterliegt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bundesfamilienministerin (Antragsgegnerin) nahm am 23. Juni 2014 in Weimar an der Verleihung des Thüringer Demokratiepreises teil. Daneben gab sie an diesem Tag ein Zeitungsinterview, das am 25. Juni 2014 in der Thüringischen Landeszeitung erschien. Auf die Frage, wie im Falle eines Einzugs der Antragstellerin in den Landtag mit deren... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.11.2011
- BVerwG 2 C 57.09 -
BVerwG: Hans Eichel hat keinen Anspruch auf Beamtenruhegehalt neben höherer Ministerpension
Auszahlung eines zusätzlichen Ruhegehalts auf Grund eines früheren Dienstverhältnisses als Beamter ausgeschlossen
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass § 20 Abs. 1 des Bundesministergesetzes (BMinG)* die Auszahlung eines Ruhegehalts auf Grund eines früheren Dienstverhältnisses als Beamter neben einer höheren Ministerpension ausschließt.
Hans Eichel (Kläger) war von Oktober 1975 bis April 1991 Oberbürgermeister der hier beklagten Stadt Kassel, von April 1991 bis April 1999 Ministerpräsident des beigeladenen Landes Hessen und von April 1999 bis November 2005 Mitglied der Bundesregierung. Die aus diesen Ämtern erdienten Ruhegehälter wurden - jeweils bestandskräftig - auf 6.344,81 Euro, 7.175,94 Euro bzw. 7.144,73 Euro... Lesen Sie mehr
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 01.10.2009
- 8 A 1891/09 -
Ruhestandsbezüge: Keine Doppelversorgung für früheren Bundesminister der Finanzen Hans Eichel
Berufung der Stadt Kassel in der Versorgungssache Eichel hatte Erfolg
Die Stadt Kassel braucht ihrem früheren Oberbürgermeister Hans Eichel nach seinem Eintritt in den Ruhestand aus dem Amt des Bundesministers der Finanzen keine Ruhestandsbezüge zu zahlen, weil der ihm an sich gegenüber der Stadt zustehende Anspruch auf Ruhegehalt in Höhe von monatlich 6.344,81 € wegen des höheren Ruhegehaltsanspruchs als ehemaliger Bundesminister ruht. Dies hat der Hessischen Verwaltungsgerichtshof entschieden und der Berufung der Stadt Kassel gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 25. April 2008 stattgegeben.
Das Verwaltungsgericht hatte die Stadt zur Neubescheidung des Klägers über das Ruhen seiner Versorgungsbezüge verpflichtet, was im Ergebnis bedeutet hätte, dass die Stadt ihrem früheren Oberbürgermeister die erworbenen Versorgungsbezüge zusätzlich zu seinem Ruhegehalt als ehemaliger Bundesminister in voller Höhe hätte zahlen müssen. Diese Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht mit... Lesen Sie mehr
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