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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.04.2010
- BVerwG 3 C 22.09 -
Keine Berufserlaubnis als Sprachtherapeut wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes
Widerruf der Berufserlaubnis stellt keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit dar
Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Widerruf der Berufserlaubnis eines Logopäden wegen sexuellen Missbrauchs einer fünfjährigen Patientin zugestimmt, da es bei dem Therapeuten an der erforderlichen Zuverlässigkeit für die Ausübung des Berufs eines Logopäden fehle.
Im zugrunde liegenden Fall wurde der Kläger wegen sexuellen Missbrauchs einer fünfjährigen Patientin in seinen Praxisräumen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt. Aufgrund des Strafurteils widerrief die beklagte Behörde die Erlaubnis des Klägers zum Führen der Berufsbezeichnung „Logopäde“ wegen Unzuverlässigkeit. Die dagegen geführte Klage hat in der Berufungsinstanz teilweise Erfolg gehabt. Das Berufungsgericht hat den
Erforderliche Zuverlässigkeit für Berufsausübung muss sich an gesetzlichem Berufsbild ausrichten
Auf die Revision der Behörde hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Berufungsgerichts geändert und die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der
Therapeut verstößt gegen elementare Berufspflichten
Die Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs erfordere deshalb, dass ein Logopäde seine Berufspflichten gegenüber allen Patienten beachte. Wenn hingegen die Gefahr bestehe, dass wesentliche Berufspflichten auch nur einem Teil der Patienten gegenüber künftig nicht zuverlässig erfüllt würden, sei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2010
Quelle: ra-online, BVerwG
- Sexueller Missbrauch von Patienten rechtfertigt Entzug der Approbation eines Psychotherapeuten
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 01.10.2009
[Aktenzeichen: 4 K 597/09]) - Arzt kann bei sexuellen Übergriff Berufsverbot erteilt werden
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 13.01.2009
[Aktenzeichen: 8 LA 88/08])
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Dokument-Nr. 9581
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