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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 13.01.2009
- 8 LA 88/08 -
Arzt kann bei sexuellen Übergriff Berufsverbot erteilt werden
Widerruf der Approbation aufgrund rechtskräftigem Urteil im Strafverfahren
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass einem Arzt wegen Unwürdigkeit die Approbation zu entziehen ist, der wegen sexuell motivierter Handlungen an einer Patientin rechtskräftig strafgerichtlich verurteilt worden ist.
Die für den Widerruf von ärztlichen Approbationen in Niedersachsen zuständige Behörde wurde von der Staatsanwaltschaft im April 2005 darüber informiert, dass gegen einen in Niedersachsen niedergelassenen Facharzt wegen des Vorwurfs der
Approbation darf aufgrund der tatsächlichen Feststellungen in einem rechtskräftigen Strafurteil entzogen werden
Die dagegen gerichtete Klage blieb in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg ebenso erfolglos wie der nunmehr vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht abgelehnte Antrag auf Zulassung der Berufung. Der 8. Senat hat dabei insbesondere den Einwand des Arztes zurückgewiesen, dass der Sachverhalt von der Approbationsbehörde und den Verwaltungsgerichten von Amts wegen weiter habe aufgeklärt werden müssen. Vielmehr kann in einem Verfahren wegen Widerrufs der Approbation grundsätzlich auf die Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen in einem rechtskräftigen Strafurteil vertraut werden, es sei denn, diese Feststellungen sind ersichtlich falsch oder der Sachverhalt kann von der Verwaltungsbehörde trotz des Zeitablaufs ausnahmsweise besser beurteilt werden. Beides war hier nicht der Fall. Der Kläger hätte seine Einwendungen gegen die Richtigkeit seiner Verurteilung vielmehr schon im Strafverfahren abschließend vortragen und ggf. mit den vorgesehenen Rechtsmitteln weiterverfolgen müssen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Niedersachsen vom 20.01.2009
- Kein Anrecht mehr auf Approbation nach sexuellem Missbrauch
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2006
[Aktenzeichen: 1 K 81/06]) - Trägerin einer Jugendwohngruppe kann Beschäftigung eines verurteilten Vergewaltigers untersagt werden
(Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 08.04.2020
[Aktenzeichen: 2 D 65/20])
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Dokument-Nr. 7301
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