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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.10.2014
- BVerwG 6 C 7.13 -
Automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern zulässig
BVerwG verneint Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Freistaat Bayern berechtigt ist, durch den verdeckten Einsatz automatisierter Kennzeichenerkennungssysteme Kennzeichen von Kraftfahrzeugen zu erfassen und mit polizeilichen Dateien abzugleichen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der beklagte Freistaat Bayern setzt seit 2006 stationäre und mobile Kennzeichenerfassungsgeräte ein. Die stationären Geräte sind derzeit auf zwölf Standorte insbesondere an den Autobahnen in Bayern verteilt. Die mobilen Geräte werden aufgrund der jeweiligen Lagebeurteilung des Landeskriminalamtes anlassbezogen, beispielsweise bei internationalen Fußballturnieren oder ähnlichen Großveranstaltungen eingesetzt. Die stationären Anlagen bestehen aus einer Kamera, die den fließenden Verkehr auf jeweils einer Fahrspur von hinten erfasst und das
Kläger rügt Beeinträchtigung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch automatisierten Abgleich seiner Kraftfahrzeugkennzeichen
Der Kläger wohnt in Bayern mit einem weiteren Wohnsitz in Österreich. Er ist nach seinen Angaben häufig in Bayern mit seinem
Keine Verletzung des grundrechtlich geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision des Klägers zurück. Die erhobene Unterlassungsklage setzt für ihren Erfolg voraus, dass dem Kläger durch die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften über die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2014
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht München, Urteil vom 23.09.2009
[Aktenzeichen: M 7 K 08.3052] - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erklärt automatisierte Kennzeichenerfassung für zulässig
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17.12.2012
[Aktenzeichen: 10 BV 09.2641])
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Dokument-Nr. 19038
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