die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „automatisierte Kennzeichenerfassung“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.12.2018
- 1 BvR 2795/09, 1 BvR 3187/10 -
Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle in Teilen verfassungswidrig
Verfassungswidrige Vorschriften größtenteils allerdings bis zum 31. Dezember 2019 weiter anwendbar
Die polizeirechtlichen Vorschriften zur Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle in Baden-Württemberg und Hessen sind teilweise verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht unter Zugrundelegung der Maßstäbe aus dem Beschluss vom selben Tag (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 18.12.2018 - 1 BvR 142/15 -). Das Bundesverfassungsgericht erklärte die verfassungswidrigen Vorschriften größtenteils allerdings übergangsweise für weiter anwendbar, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2019.
Die Polizei in Baden-Württemberg und Hessen wird mit den angegriffenen Vorschriften dazu ermächtigt, durch den Einsatz von Kennzeichenlesesystemen verdeckt die Kennzeichen von Kraftfahrzeugen zu erfassen und diese mit zur Fahndung ausgeschriebenen Kennzeichen abzugleichen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 18.12.2018 - 1 BvR 142/15 -). Anders als nach der Verwaltungspraxis in Bayern wird bei Erstellung der Abgleichdatei in Baden-Württemberg und Hessen nicht nach dem Zweck der Kennzeichenkontrolle unterschieden, so dass der zum Abgleich herangezogene Datenbestand, der seine Grundlage insbesondere in den Sachfahndungsdaten des Schengener... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.12.2018
- 1 BvR 142/15 -
Bayerischen Polizeiaufgabengesetz: Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen in Teilen verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht rügt Verstoß gegen Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Das Bundesverfassungsgericht hat die automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz als Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Teilen für verfassungswidrig erklärt. In solchen Kontrollen liegen Grundrechtseingriffe gegenüber allen Personen, deren Kraftfahrzeugkennzeichen erfasst und abgeglichen werden, unabhängig davon, ob die Kontrolle zu einem Treffer führt (Änderung der Rechtsprechung). Diese Eingriffe sind nur teilweise gerechtfertigt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die verfassungswidrigen Vorschriften aber größtenteils übergangsweise für weiter anwendbar, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2019.
In Bayern ist die Polizei dazu ermächtigt, automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen durchzuführen. Dabei wird das Kennzeichen eines vorbeifahrenden Kraftfahrzeugs verdeckt von einem Kennzeichenlesesystem automatisiert erfasst, kurzzeitig gemeinsam mit Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung gespeichert und mit Kennzeichen aus dem Fahndungsbestand abgeglichen. Für den... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.10.2014
- BVerwG 6 C 7.13 -
Automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern zulässig
BVerwG verneint Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Freistaat Bayern berechtigt ist, durch den verdeckten Einsatz automatisierter Kennzeichenerkennungssysteme Kennzeichen von Kraftfahrzeugen zu erfassen und mit polizeilichen Dateien abzugleichen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der beklagte Freistaat Bayern setzt seit 2006 stationäre und mobile Kennzeichenerfassungsgeräte ein. Die stationären Geräte sind derzeit auf zwölf Standorte insbesondere an den Autobahnen in Bayern verteilt. Die mobilen Geräte werden aufgrund der jeweiligen Lagebeurteilung des Landeskriminalamtes anlassbezogen, beispielsweise bei internationalen... Lesen Sie mehr
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17.12.2012
- 10 BV 09.2641 -
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erklärt automatisierte Kennzeichenerfassung für zulässig
Einschlägige Vorschriften des Polizeiaufgabengesetzes sind hinreichend bestimmt und die Löschung der erhobenen Daten klar geregelt
Die automatisierte Kennzeichenerfassung ist nicht zu beanstanden. Allein die Erfassung der Autokennzeichen und ihr Abgleich mit polizeilichen Fahndungsdaten stellt noch keinen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar, soweit die Fahrzeugdaten danach sofort und spurenlos gelöscht werden (sog. „Nichttreffer“). Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Geklagt hatte ein Pendler, der auf seiner Strecke regelmäßig Geräte zur automatisierten Kennzeichenerkennung und -erfassung passiert. Mit seiner Klage wollte er erreichen, dass der Freistaat Bayern Kennzeichen von auf ihn zugelassenen Fahrzeugen nicht mehr durch den verdeckten Einsatz automatisierter Kennzeichenerkennungssysteme... Lesen Sie mehr