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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08.04.2024
- 22 A 17.40026 -
Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen darf weiter genutzt werden
Zwischenlager in Gundremmingen ist sicher
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass die atomrechtlichen Genehmigungen für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager auf dem Gelände des ehemaligen Kernkraftwerks Gundremmingen nicht aufgehoben werden müssen.
Ziel der fünf Kläger, die zwischen vier und elf Kilometer vom
Absturz eines Militärflugzeugs "unwahrscheinliches Szenario"
Der BayVGH hat die Klagen abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts ist die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen (z.B. durch Störfälle im Lager, Materialermüdung) sowie der erforderliche Schutz gegen sog. Einwirkungen Dritter (z.B. gezielte Angriffe von etwa durch Flugzeugabstürze) auf das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2024
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33909
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